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Digitalnomaden und Expats in Mexiko – der vollständige Leitfaden für 2026

Auf einen Blick

  • Mexiko hat kein eigenes Digitalnomaden-Visum. Für Aufenthalte über die touristisch gewährte Frist hinaus gibt es die Residente Temporal (ein bis vier Jahre) und die Residente Permanente.
  • Touristische Einreise: An Flughäfen wie Cancún und Mexiko-Stadt läuft die Einreise über E-Gates. Der Grenzbeamte legt die Aufenthaltsdauer fest, ein Anspruch auf die früher übliche Frist von 180 Tagen besteht nicht.
  • Residente Temporal über Solvenz: 2026 etwa 300 UMA Monatseinkommen (rund 35.000 MXN, etwa 1.850 Euro) über sechs Monate oder ein Kontoguthaben in der Größenordnung mehrerer tausend UMA. Beträge stehen in UMA und unterscheiden sich je Konsulat. Tageswert der UMA 2026: 117,31 MXN.
  • Steuerlich gilt nicht die 183-Tage-Regel, sondern der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt nach Artikel 9 des Código Fiscal de la Federación. Wer als Selbstständiger im RESICO registriert ist, zahlt 1 bis 2,5 Prozent Einkommensteuer auf Einnahmen bis 3,5 Millionen MXN im Jahr.
  • Das deutsch-mexikanische Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. Juli 2008, geändert durch das Protokoll vom 8. Oktober 2021, regelt, welcher Staat besteuern darf.
  • Beliebteste Orte: Mexiko-Stadt (Roma, Condesa), Playa del Carmen, Mérida, Oaxaca, Puerto Escondido, San Miguel de Allende, Guadalajara, Puerto Vallarta. Gesamtbudget für eine Einzelperson rund 1.200 bis 3.100 US-Dollar im Monat.
  • Sicherheit: Keine Reisewarnung. Das Auswärtige Amt rät mit Stand Februar 2026 von Reisen nach Jalisco, Guanajuato und in Teile von Tamaulipas ab.

Mexiko zählt zu den meistgewählten Zielen für Digitalnomaden und Expats weltweit, und das aus nachvollziehbaren Gründen: ganzjährig mildes bis warmes Klima, niedrige Lebenshaltungskosten, schnelle Zeitzonen-Nähe zu Nordamerika und eine gewachsene Remote-Worker-Szene. Dieser Leitfaden ordnet die wichtigen Felder ein, an denen es in den meisten Ratgebern hakt: Aufenthaltsrecht, Steuern, Orte, Kosten und die Schattenseiten, über die kaum jemand schreibt.

Der Boom hat Folgen. Seit 2020 sind vor allem in den zentralen Vierteln von Mexiko-Stadt so viele Ausländer zugezogen, dass im Sommer 2025 Tausende gegen steigende Mieten und Verdrängung auf die Straße gingen. Wer heute nach Mexiko zieht, kommt nicht in ein unbeschriebenes Land, sondern in eine Debatte. Das macht eine fundierte Vorbereitung wichtiger denn je.

Aufenthalt und Visum – was wirklich gilt

Mexiko kennt kein spezielles Digitalnomaden-Visum, anders als es viele Visa-Agenturen behaupten. Wer länger bleiben will, nutzt entweder die touristische Einreise oder beantragt eine Aufenthaltsbewilligung als Residente Temporal oder Residente Permanente.

Die touristische Einreise hat sich verändert. An den großen Flughäfen, darunter Cancún und Mexiko-Stadt, ist die papierne Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple) durch automatisierte E-Gates ersetzt worden. Reisende erhalten ein Einreiseticket mit Einreisedatum und erlaubter Aufenthaltsdauer. Entscheidend ist: Der Grenzbeamte bestimmt diese Dauer, und ein Anspruch auf die maximal mögliche Frist von 180 Tagen besteht ausdrücklich nicht. Wer behauptet, man bekomme „automatisch ein halbes Jahr“, liegt seit dieser Umstellung falsch. Praktisch werden häufig kürzere Zeiträume vergeben, mitunter 30 oder 60 Tage. Hinzu kommt: Auf einem Touristenstatus ist bezahlte Tätigkeit für mexikanische Auftraggeber nicht gestattet. Remote-Arbeit für ausländische Kunden bewegt sich in einer Grauzone, die viele nutzen, die aber kein Aufenthaltsrecht für den Daueraufenthalt begründet.

Für planbares Bleiben führt der Weg über die Residente Temporal. Sie gilt zunächst ein Jahr und lässt sich auf bis zu vier Jahre verlängern. Beantragt wird sie im mexikanischen Konsulat im Heimatland, nicht in Mexiko selbst. Wer als Tourist einreist, kann den Status in der Regel nicht im Inland umwandeln. Nach Bewilligung im Konsulat bleiben 30 Tage nach der Einreise, um beim Instituto Nacional de Migración (INM) die Aufenthaltskarte abzuholen.

Der häufigste Weg ist der Nachweis wirtschaftlicher Solvenz. Hier zeigt sich eine Eigenheit des mexikanischen Systems, die in vielen Ratgebern untergeht: Die geforderten Beträge sind nicht in Euro oder Dollar fixiert, sondern in der Recheneinheit UMA (Unidad de Medida y Actualización), die jährlich an die Inflation angepasst wird. Der Tageswert für 2026 beträgt 117,31 MXN. Daraus folgen grob zwei Optionen. Erstens ein regelmäßiges Nettoeinkommen über die letzten sechs Monate von etwa 300 UMA monatlich, also rund 35.000 MXN oder etwa 1.850 Euro. Zweitens ein durchschnittliches Kontoguthaben über zwölf Monate in der Größenordnung mehrerer tausend UMA, je nach Konsulat verbreitet umgerechnet etwa 25.000 bis 45.000 Euro. Wichtig ist, dass jedes Konsulat eigene Schwellen und Umrechnungen anwendet. Vor der Terminbuchung lohnt der Blick auf die Seite genau des Konsulats, das für den eigenen Wohnort zuständig ist.

Die Residente Permanente verlangt deutlich höhere Einkommens- oder Vermögensnachweise oder setzt vier durchgehende Jahre als Residente Temporal voraus. Daneben gibt es Wege über familiäre Bindung, etwa zu mexikanischen Angehörigen, oder über das Rentenalter. Bei familiärer Bindung sinken die finanziellen Anforderungen erheblich.

Steueroptionen – der wirtschaftliche Lebensmittelpunkt entscheidet

Steuern sind das Feld, in dem die größten Fehlinformationen kursieren. Viele Digitalnomaden glauben, in Mexiko zahle man als Ausländer ohnehin keine Steuern. Andere übertragen reflexhaft die aus Europa bekannte 183-Tage-Regel. Beides greift zu kurz. Selbst Fachleute, Anwälte wie Steuerberater, geben hier nicht selten unsichere Auskünfte. Die folgende Darstellung gibt den rechtlichen Rahmen wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen contador und einen deutschen Steuerberater.

Wann Mexiko besteuern darf

Anders als die meisten Länder knüpft Mexiko die unbeschränkte Steuerpflicht nicht primär an die Aufenthaltsdauer. Maßgeblich ist Artikel 9 des Código Fiscal de la Federación. Danach gilt als in Mexiko ansässig, wer dort seine casa habitación, also seinen Wohnsitz, hat. Wer zusätzlich einen Wohnsitz im Ausland unterhält, ist nur dann in Mexiko ansässig, wenn dort der centro de intereses vitales liegt, der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Dieser ist in Mexiko verortet, wenn mehr als 50 Prozent der gesamten Jahreseinkünfte aus mexikanischer Quelle stammen oder wenn der Hauptort der beruflichen Tätigkeit in Mexiko liegt.

Daraus ergibt sich die zentrale, oft übersehene Konsequenz: Ein deutscher Digitalnomade, der für deutsche, europäische oder US-amerikanische Kunden arbeitet und in Mexiko lediglich lebt, erfüllt das Einkommens-Kriterium meist nicht, weil seine Einnahmen aus ausländischer Quelle stammen. Allein durch das Mieten einer Wohnung wird man nicht zwangsläufig zum mexikanischen Steuerpflichtigen für sein weltweites Einkommen. Sobald jedoch der berufliche Schwerpunkt klar in Mexiko liegt oder die mexikanische Wohnung der einzige Wohnsitz ist, kann die Ansässigkeit kippen. Bei doppeltem Wohnsitz greift zusätzlich die Tie-Breaker-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens.

RESICO – der niedrige Steuersatz für Selbstständige

Wer den Schritt zur mexikanischen Ansässigkeit bewusst geht und sich beim Finanzamt SAT registriert, findet im Régimen Simplificado de Confianza (RESICO) eines der attraktivsten Steuermodelle für Selbstständige weltweit. Für natürliche Personen gilt: Bei Jahreseinnahmen bis 3,5 Millionen MXN liegt der Einkommensteuersatz gestaffelt zwischen 1 und 2,5 Prozent. Die Sätze sind in Artikel 113-E des Einkommensteuergesetzes (LISR) festgelegt und für 2026 unverändert. Besteuert werden die tatsächlich vereinnahmten Beträge, ohne Abzug von Betriebsausgaben, dafür mit monatlichen, in der Regel endgültigen Zahlungen und für viele ohne verpflichtende Jahreserklärung.

Zum Vergleich: Im regulären Régimen General reicht die Progression bis 35 Prozent. Der Unterschied ist also dramatisch. Voraussetzung für RESICO sind eine Registrierung beim SAT mit Steuernummer (RFC), eine gültige elektronische Signatur (e.firma), ein aktives Postfach (Buzón Tributario) und die Ausstellung einer elektronischen Rechnung (CFDI) für jede Einnahme. Rechnet ein RESICO-Steuerpflichtiger an ein mexikanisches Unternehmen, behält dieses 1,25 Prozent als Vorauszahlung ein. Auch Einnahmen von ausländischen Kunden lassen sich abrechnen, wobei für ausländische Empfänger eine generische Steuernummer verwendet wird. Ein praktischer Stolperstein: Wer einmal im Jahr RESICO gewählt hat, kann das Regime in diesem Geschäftsjahr nicht mehr wechseln. Überschreiten die Einnahmen die Grenze von 3,5 Millionen MXN, fällt man automatisch ins reguläre Regime.

Wichtig ist die Reihenfolge. RESICO setzt eine RFC voraus, und diese erhält man als Ausländer nur mit legalem Aufenthaltsstatus. Ein reiner Tourist kann RESICO nicht nutzen. Das Modell richtet sich an Residente Temporal oder Permanente, die in Mexiko legal selbstständig tätig sind.

Die deutsche Seite – Wohnsitz, Abkommen und Wegzug

Die mexikanische Lage ist nur die Hälfte der Rechnung. Solange ein deutscher Staatsangehöriger in Deutschland einen Wohnsitz nach Paragraf 8 der Abgabenordnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Paragraf 9 behält, bleibt er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Wer also nur zeitweise in Mexiko lebt, die deutsche Wohnung aber hält, versteuert sein Einkommen weiter in Deutschland. Erst wenn der Wohnsitz tatsächlich aufgegeben wird, endet die unbeschränkte Steuerpflicht.

Welcher Staat im Konfliktfall besteuern darf, klärt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. Juli 2008, das das ältere Abkommen von 1993 ablöste und 2021 durch ein Protokoll an die OECD- und G20-Vorgaben gegen Gewinnverlagerung angepasst wurde. Für Einkünfte aus selbstständiger und freiberuflicher Arbeit, für nichtselbstständige Arbeit und für die Bestimmung der Ansässigkeit enthält das Abkommen eigene Regeln, darunter eine 183-Tage-Schwelle für entsandte Arbeitnehmer und eine Tie-Breaker-Klausel bei doppeltem Wohnsitz.

Zwei deutsche Vorschriften sollte man kennen. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 des Außensteuergesetzes kann greifen, wenn der Wegzug in ein Niedrigsteuerland erfolgt. Die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 betrifft hingegen nur, wer mit mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Für die meisten Freiberufler ohne Firmenbeteiligung ist Letztere irrelevant. Wegen der Wechselwirkungen zwischen mexikanischem und deutschem Recht ist eine beidseitige Beratung vor dem Umzug die mit Abstand günstigste Investition.

Die besten Orte für Digitalnomaden und Expats

Mexiko ist groß und vielfältig, und die Wahl des Ortes prägt den Alltag stärker als jede Visa-Frage. Acht Standorte stechen heraus.

Mexiko-Stadt ist das unbestrittene Zentrum der Szene. Die Viertel Roma, Condesa, Hipódromo und Juárez bieten Cafés, Coworking, Kulturprogramm und die größte Community des Landes, dazu die zuverlässigste Glasfaser-Versorgung. Der Preis dafür sind hohe und weiter steigende Mieten und eine spürbar aufgeheizte Stimmung gegenüber Zuzüglern. Wer hier landet, sollte sich der Verdrängungsdebatte bewusst sein.

Mérida in Yucatán hat sich zum ruhigen Gegenentwurf entwickelt. Die „Ciudad Blanca“ gilt dank durchgängig niedriger Kriminalitätsstatistik als eine der sichersten Großstädte Mexikos, bietet koloniale Architektur, eine lebendige Kunst- und Café-Kultur und in neueren Gebäuden gute Internetverbindungen. Von hier aus sind Maya-Stätten, Cenoten und die Golfküste schnell erreichbar. Mérida verbindet Kultur und Substanz ohne den Trubel der Karibikküste.

Playa del Carmen und die Riviera Maya ziehen die strandorientierte Fraktion an. Coworking-Spaces und nomadenfreundliche Vermietungen gibt es reichlich, die Internetqualität schwankt allerdings stark von Gebäude zu Gebäude. Die Lebenshaltungskosten liegen über denen des Binnenlandes, dafür sind Cozumel, Cenoten und Tulum in Reichweite.

Oaxaca überzeugt mit herausragender Küche, Handwerkstradition und einer wachsenden, noch überschaubaren Szene. Coworking ist vorhanden, aber weniger dicht als in der Hauptstadt. An der Pazifikküste des Bundesstaates liegt Puerto Escondido, ein Surfort mit lässiger Atmosphäre. Die Kehrseite: Glasfaser ist dort kaum verbreitet, wer auf stabile Videocalls und hohe Upload-Raten angewiesen ist, sollte vorab genau prüfen.

San Miguel de Allende im Hochland steht für koloniales Flair, Sicherheit und eine etablierte, internationale Expat-Gemeinde. Guadalajara punktet wie die Hauptstadt mit breiter Glasfaser-Abdeckung und ist damit für tägliche Videokonferenzen besonders verlässlich. Puerto Vallarta und das benachbarte Sayulita runden das Spektrum an der Pazifikküste ab, mit aktiver Community und großer Bandbreite an Unterkünften.

Eine grobe Faustregel zur Verbindungsqualität: Mexiko-Stadt und Guadalajara führen bei der Stabilität, gefolgt von Mérida und Playa del Carmen mit Schwankungen je Gebäude. In kleineren Küstenorten ist ein Coworking-Space mit eigener Leitung oft die sicherere Wahl als die Wohnung.

Lebenshaltungskosten und Infrastruktur

Die Kosten hängen massiv von Stadt, Viertel und Lebensstil ab. Realistisch liegt das Gesamtbudget einer Einzelperson zwischen rund 1.200 und 3.100 US-Dollar im Monat. Mit etwa 1.500 US-Dollar lässt sich in kleineren Städten oder in einer geteilten Wohnung gut leben. Für einen komfortablen Lebensstil in Mexiko-Stadt oder Playa del Carmen sind 2.500 bis 3.500 US-Dollar realistisch.

Den größten Posten macht die Miete aus, mittlere Lage rund 500 bis 900 Euro für eine Einzimmerwohnung oder ein Zimmer in einem guten Coliving. Roma und Condesa in der Hauptstadt sowie die Strandorte liegen darüber, Oaxaca und Mérida tendenziell darunter. Wer auf lokalen Märkten einkauft, kommt bei Lebensmitteln mit etwa 150 bis 250 Euro aus, denn frisches Obst und Gemüse sind günstig. Straßentacos kosten umgerechnet ein bis zwei Euro, ein gehobenes Abendessen zehn bis zwanzig. Coworking schlägt mit etwa 50 bis 150 Euro zu Buche.

Bei der Infrastruktur sind drei Dinge praktisch relevant. Eine mexikanische SIM oder eSIM ist günstig und sofort verfügbar und überbrückt Lücken im heimischen WLAN. Ein lokales Bankkonto lässt sich als Resident eröffnen und erleichtert Mietzahlungen und Verträge. Die medizinische Versorgung ist in privaten Kliniken der großen Städte gut und im Vergleich zu Deutschland günstig, allerdings gilt überall Vorkasse. Eine Auslandskranken- oder Expat-Versicherung ist daher Pflicht, nicht Kür.

Gentrifizierung – die unbequeme Seite

Kaum ein deutschsprachiger Ratgeber erwähnt, was in Mexiko-Stadt gerade passiert. Am 4. und 5. Juli 2025 zogen Hunderte durch Roma und Condesa, um gegen Gentrifizierung und Verdrängung zu demonstrieren. Auf Schildern stand „Gringo, hör auf, unser Zuhause zu stehlen“, einige Geschäfte wurden beschädigt. Präsidentin Claudia Sheinbaum nannte fremdenfeindliche Parolen inakzeptabel, sieht sich aber zugleich der Kritik ausgesetzt, weil sie 2022 als Stadtregierungschefin ein Abkommen mit Airbnb und der UNESCO unterzeichnete, das Tourismus und Digitalnomaden gezielt anziehen sollte.

Die Zahlen geben dem Unmut eine Grundlage. Eine Untersuchung des Tecnológico de Monterrey dokumentiert, dass die Zahl der über Airbnb vermieteten Wohnungen in den Vierteln Hipódromo, Condesa, Roma Norte und Roma Sur zwischen 2019 und 2023 von 2.898 auf 5.033 stieg, ein Plus von 74 Prozent. Forscher sprechen von transnationaler Gentrifizierung, einem Prozess, bei dem zuziehende Bevölkerung mit höherer Kaufkraft die Lebenshaltungskosten treibt und ärmere Anwohner verdrängt. Die Stadtregierung hat darauf mit Maßnahmen reagiert, darunter Ansätze zur Mietregulierung und eine Liste bezahlbarer Wohnungen.

Für Zuziehende heißt das nicht, fernzubleiben, aber bewusst zu handeln. Wer langfristig statt über Kurzzeitvermietungen mietet, nicht jeden geforderten Preis ohne Verhandlung zahlt, abseits der überhitzten Innenstadtviertel sucht und zumindest Grundkenntnisse in Spanisch mitbringt, mindert den eigenen Beitrag zur Verdrängung. Auch die Wahl weniger gehypter Städte wie Mérida, Guadalajara oder Oaxaca verteilt den Druck. An der Karibikküste zeigt sich das gleiche Muster in Tulum, wo eine Mischung aus Luxustourismus und Esoterik-Szene Mieten und Preise nach oben getrieben hat, während Anwohner über Verdrängung und Druck auf die fragilen Cenoten klagen.

Sicherheit und Gesundheit

Die Sicherheitslage ist regional sehr unterschiedlich, und pauschale Urteile in beide Richtungen führen in die Irre. Eine Reisewarnung für Mexiko besteht nicht. Das Auswärtige Amt rät jedoch mit Stand 24. Februar 2026 von Reisen in die Bundesstaaten Jalisco und Guanajuato sowie in Teile von Tamaulipas ab. Für Chiapas gilt eine Warnung vor dem Grenzgebiet zu Guatemala, mit Ausnahme der Bundesstraße 307 von Palenque nach Bonampak, Rio Lacanjá und Frontera Corozal sowie Yaxchilán. Anfang 2026 kam es nach dem Tod eines Kartellchefs in mehreren Bundesstaaten zu Unruhen, die sich später beruhigten, deren Lage das Amt aber weiter als dynamisch beschreibt. Mexiko-Stadt und die Halbinsel Yucatán einschließlich Cancún und Riviera Maya waren davon nicht betroffen.

Zwei Naturrisiken sind einzuplanen. Die Hurrikan-Saison reicht von Juni bis November, vor allem an den Küsten drohen Tropenstürme, Überschwemmungen und Erdrutsche. Mexiko liegt zudem in einer seismisch sehr aktiven Zone. Besonders erdbebengefährdet sind die auf altem Seegrund liegenden älteren Viertel von Mexiko-Stadt, zu denen ausgerechnet das beliebte Roma zählt. Wer eine Wohnung sucht, sollte auf Bauqualität und Stockwerk achten.

Bei der Wahl der Stadt ist die Faustregel der Statistik vorzuziehen: Mérida, Cozumel und San Miguel de Allende gelten als sicher, große Städte haben sichere und problematische Viertel zugleich. Geld sollte nur an Automaten in gesicherten Gebäuden wie Banken, Hotels oder Einkaufszentren abgehoben werden.

Praktische Tipps für den Start

Aus der Summe der Punkte ergibt sich eine sinnvolle Reihenfolge für den Einstieg. Wer das beachtet, vermeidet die teuersten Anfängerfehler.

  • Vor der Ausreise das Steuermodell klären. Eine Beratung in Deutschland und Mexiko entscheidet darüber, ob der Wohnsitz aufgegeben wird, ob RESICO sinnvoll ist und welche Fristen gelten. Das gehört vor und nicht nach den Umzug.
  • Das richtige Visum am richtigen Konsulat beantragen. Die Solvenznachweise stehen in UMA und variieren je Konsulat. Erst die zuständige Vertretung prüfen, dann Kontoauszüge über den geforderten Zeitraum sammeln.
  • Erst testen, dann mieten. Einen Ort einige Wochen ausprobieren, Internet im konkreten Gebäude messen, dann langfristig mieten statt über teure Kurzzeitportale.
  • Versicherung und Notvorsorge regeln. Eine belastbare Auslandskrankenversicherung abschließen und sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts eintragen.
  • Sprache ernst nehmen. Schon Grundkenntnisse in Spanisch öffnen Türen, erleichtern Behördengänge und sind das wirksamste Mittel gegen die Rolle des abgeschotteten Expats.

Fazit

Mexiko bietet Digitalnomaden und Expats eine seltene Kombination aus Lebensqualität, niedrigen Kosten und Nähe zu Nordamerika. Die wirklich entscheidenden Fragen liegen aber nicht im Strandbild, sondern im Detail: im Unterschied zwischen touristischer Duldung und echtem Aufenthaltsrecht, im wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt nach Artikel 9 CFF, in den niedrigen RESICO-Sätzen und in der Wechselwirkung mit dem deutschen Steuerrecht. Wer diese Punkte vor dem Umzug klärt und sich der gesellschaftlichen Folgen des Booms bewusst ist, hat die besten Chancen, in Mexiko nicht nur zu überwintern, sondern anzukommen.

Quellen und Literatur

  • Instituto Nacional de Estadística y Geografía (2026): Comunicado de prensa 1/26, Valor de la Unidad de Medida y Actualización 2026. Abgerufen Mai 2026. inegi.org.mx/contenidos/saladeprensa/boletines/2026/uma/uma2026.pdf
  • Diario Oficial de la Federación (9. Januar 2026): Valor de la UMA 2026. dof.gob.mx
  • Código Fiscal de la Federación, Artikel 9 (Residencia en territorio nacional). Geltende Fassung 2026. leyes-mx.com/codigo_fiscal_de_la_federacion/9o.htm
  • Ley del Impuesto sobre la Renta, Artikel 113-E und 113-J (Régimen Simplificado de Confianza). Geltende Fassung 2026.
  • Servicio de Administración Tributaria (SAT): Régimen Simplificado de Confianza para personas físicas. sat.gob.mx
  • Bundesministerium der Finanzen: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 9. Juli 2008, Protokoll vom 8. Oktober 2021. bundesfinanzministerium.de
  • Deutscher Bundestag (2022): Steuerabkommen mit Mexiko, Drucksache 20/2243. bundestag.de
  • Auswärtiges Amt: Mexiko, Reise- und Sicherheitshinweise. Stand 12. März 2026, abgerufen Mai 2026. auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mexiko-node
  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Österreich: Reiseinformation Mexiko, Einreisebestimmungen (E-Gates, Wegfall der FMM). Stand März 2026. bmeia.gv.at
  • Tecnológico de Monterrey (2025): Transnational Gentrification and the Impact of Digital Nomads in Mexico City. tecscience.tec.mx
  • Janetsky, M. und Verza, M. (2025): Mexico’s president calls march against mass tourism xenophobic. Associated Press, Juli 2025.
  • Perspektive Ausland (2025): Steuerpflicht für digitale Nomaden in Mexiko, Mythen und Fakten. perspektiveausland.com
  • Germany Trade and Invest (2022): Steuerrecht in Mexiko. gtai.de/de/trade/mexiko/recht

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Kategorie: Mexiko Stichworte: Digitalnomaden, Expats

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