Mexikanisches Visum –
Wichtige Informationen
Mexikanisches Visum – Zusammenfassung und Überblick
Nachfolgend findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten Schritte für die Beantragung eines mexikanischen Visums. Bitte beachte, dass es für bestimmte Personengruppen (z. B. wenn du bereits Kinder mit mexikanischer Staatsangehörigkeit hast oder mit einer/m Mexikaner*in verheiratet bist) Sonderregeln bzw. abweichende Voraussetzungen geben kann.
Wichtige Informationen
- Terminvereinbarung ausschließlich über das Portal MiConsulado:
- Pro Person ist ein eigener Termin erforderlich (auch für Minderjährige).
- Terminvereinbarung: System MiConsulado – Gobierno de México
- Nach Terminbestätigung:
- Sende alle Unterlagen sowie das ausgefüllte Visumantragsformular und die Terminbestätigung per E-Mail an: consularembale@sre.gob.mx.
- Bringe am vereinbarten Termin alle Originaldokumente inkl. einer Kopie und deinen Einzahlungsbeleg (Konsulargebühren) mit.
Allgemeine Hinweise
- Zuständigkeit der Konsulate
- Wohnst du in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland, musst du dein Visum beim Mexikanischen Konsulat in Frankfurt/Main beantragen.
- Gültiges Visum keine Einreisegarantie
- Die mexikanischen Einwanderungsbehörden entscheiden bei Ankunft, ob du einreisen darfst, auch wenn du ein gültiges Visum besitzt.
- Reise mit Kindern oder als Verheiratete*r
- Wenn du mit einerm Mexikanerin verheiratet bist oder Kinder mit mexikanischer Staatsangehörigkeit hast, können gesonderte Voraussetzungen gelten (z. B. Familienzusammenführung). Informiere dich hierzu in den jeweiligen Visa-Kategorien.
Liste der erforderlichen Dokumente (Grundlage für fast alle Visa-Kategorien)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Offizielles Formular: Visumantrag direkt auf der Botschaftsseite
- Gültiger Reisepass
- Mindestgültigkeit: 6 Monate
- Nicht-EU-Bürger*innen benötigen zudem eine Kopie ihres gültigen Aufenthaltstitels in Deutschland.
- Biometrisches Passfoto
- Farbig, weißer Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille
- Erst zum Termin mitbringen
- Nachweis der finanziellen Situation
- Je nach Visumstyp unterschiedlich (Einkommensnachweis, Bankkonto-/Investitionsbelege, Stipendienbescheinigungen).
- Bei minderjährigen Studierenden/Schüler*innen werden oft die Einkommens- und Banknachweise der Eltern akzeptiert.
- Terminbestätigung und E-Mail-Vorversand
- Terminvereinbarung ausschließlich über MiConsulado.
- Bestätigte Unterlagen (Formular, Dokumenten-Kopien) vorab an die Konsularabteilung (siehe E-Mail-Adresse oben) senden.
- Zahlungsbeleg der Konsulargebühren
- Muss im selben Monat erfolgen, in dem dein Termin stattfindet.
- Gebühren variieren je nach Visumstyp
Wer braucht ein Visum?
- Visumfrei (Aufenthalt bis zu 180 Tagen):
- Wenn deine Staatsangehörigkeit nicht visumpflichtig ist (siehe Liste der visumpflichtigen Länder) oder du einen permanent resident-Titel für USA, Kanada, Japan, Großbritannien oder den Schengen-Raum besitzt.
- Visumpflicht:
- Für alle anderen Nationalitäten bzw. wenn du keinen o. g. Aufenthaltstitel hast.
- Aufenthalt länger als 180 Tage:
- Alle Nationalitäten benötigen ein Visum für längere Aufenthalte.
Ausgewählte Visumskategorien (Beispiele)
Besucher ohne bezahlte Tätigkeit (Tourismus/Geschäft/Transit)
- Gültig für maximal 180 Tage.
- Finanzielle Nachweise (3 Monate) erforderlich.
- Visum wird in der Regel am selben Tag ausgestellt, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Befristeter Aufenthalt / „Residencia temporal“ (über 180 Tage)
- Für Studierende, Rentnerinnen, Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitsvertrag in Mexiko.
- Finanzielle Nachweise meist über einen längeren Zeitraum (6 bis 12 Monate).
- Nach Einreise: Aufenthaltskarte beim INM (Nationales Migrationsinstitut) innerhalb von 30 Tagen beantragen.
Arbeitserlaubnis (NUT)
- Arbeitgeber in Mexiko beantragt deine Arbeitserlaubnis beim INM.
- Erst nach Genehmigung (NUT-Nummer) kannst du den Termin im Konsulat vereinbaren.
- Nach Ankunft in Mexiko: Pflicht zur Beantragung der Aufenthaltskarte binnen 30 Tagen.
Unbefristeter/dauerhafter Aufenthalt / „Residencia permanente“
- Vor allem für Rentner*innen (Nachweis höherer Einkommen/Rente oder Bankguthaben).
- Gültigkeit ab Ausstellung: 180 Tage (Visum). Nach Einreise ebenfalls Aufenthaltskarte.
Familienzusammenführung (bei mexikanischem Ehepartner oder mexikanischen Kindern)
- Besondere Anforderungen: Ehe- bzw. Geburtsurkunden, mexikanischer Reisepass des Angehörigen.
- Der/die mexikanische Ehepartner*in/Kinder müssen oft persönlich im Konsulat erscheinen.
- Danach: Aufenthaltskarte in Mexiko beantragen.
Hinweis für Familien mit mexikanischem Bezug
- Wenn du mit einerm Mexikanerin verheiratet bist oder gemeinsame Kinder mit mexikanischer Nationalität hast, kannst du oft ein spezielles Familienzusammenführungsvisum beantragen.
- Voraussetzungen (z. B. Heiratsurkunde, mexikanischer Pass, Geburtsurkunde des Kindes usw.) unterscheiden sich zum Teil von den oben erwähnten Finanznachweisen.