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Einreisebestimmungen für Mexiko

Einreisebestimmungen
Mexiko

Einreisebestimmungen Mexiko 2026: FMM, DNR, Visitax, Zoll

Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige brauchen für einen Touristenaufenthalt in Mexiko kein Visum, wohl aber einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit. An Flughäfen wie Cancún, Mexiko-Stadt, Mérida oder Guadalajara läuft die Einreise seit 2023 über die digitale Forma Migratoria Múltiple (FMMd), der Einreisestempel ersetzt die frühere Papier-FMM. Die Aufenthaltsdauer bestimmt der Migrationsbeamte diskretionär zwischen 30 und 180 Tagen, ein Rechtsanspruch auf sechs Monate besteht nicht.

Zu den Einreisebestimmungen zählen 2026 neben Pass und Stempel drei Gebühren, die viele Reisende übersehen. Der Derecho de No Residente (DNR) stieg zum 1. Januar 2026 von 861 auf 983 MXN und ist bei Flugreisen im Ticketpreis enthalten. In Quintana Roo fällt zusätzlich die Visitax in Höhe von 283 MXN pro ausländischem Touristen an, unabhängig vom Alter. An der Zollabfertigung gilt seit 2025 eine einheitliche Franquicia von 500 US-Dollar für Luft- und Seereisen.

Wer braucht kein Visum und welche Dokumente zwingend sind

Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen zu den rund 80 Ländern, deren Staatsangehörige gemäß Lineamientos Generales für visumfreie Touristen ohne Vorab-Visum einreisen dürfen. Zulässige Reisedokumente sind der reguläre Reisepass, der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass. Der deutsche oder österreichische Personalausweis reicht nicht. Die Passgültigkeit muss gesetzlich nur zum Zeitpunkt der Einreise bestehen, praktisch verlangen viele Fluggesellschaften jedoch mindestens sechs Monate Restgültigkeit zum Rückflugdatum und verweigern sonst die Beförderung.

Der visumfreie Status gilt für Tourismus, Geschäftsbesuche (ohne Einkommen in Mexiko) und Transit. Jede entlohnte Tätigkeit, einschließlich Freiwilligendienst mit Trinkgeldannahme oder Praktikum mit Aufwandsentschädigung, ist mit dem Touristenstatus untersagt. Wer in Mexiko arbeiten, studieren oder länger als 180 Tage bleiben möchte, muss die Residencia Temporal oder Residencia Permanente vor der Einreise beim mexikanischen Konsulat beantragen. Details zu Einkommensschwellen und Antragsweg stehen im Beitrag Auswandern nach Mexiko und im Ratgeber Visum für Mexiko.

FMM und FMMd: Touristenkarte, E-Gate und die 30-Tage-Falle

Die Forma Migratoria Múltiple ist der offizielle Stempel, der die Einreise dokumentiert. Seit September 2022 hat der INM die Papier-FMM schrittweise durch die FMM Digital (FMMd) ersetzt. Das Dokument existiert seither nicht mehr physisch, sondern als QR-Code, den Reisende nach der Einreise eigenständig unter www.inm.gob.mx herunterladen. An folgenden Flughäfen läuft die Einreise 2026 bereits vollständig digital: Cancún, Mexiko-Stadt, Guadalajara, Monterrey, San José del Cabo, Puerto Vallarta, Mérida, Tijuana und Los Cabos. An kleineren Flughäfen sowie an Landgrenzen zu den USA, Guatemala und Belize wird weiter die Papier-FMM ausgegeben.

Artikel 43 der Ley de Migración erlaubt dem Agente Federal de Migración, die Aufenthaltsdauer frei zwischen einem Tag und 180 Tagen festzusetzen. Seit 2021 nutzen Beamte diese Diskretion aktiv. Berichte aus Cancún, Mexiko-Stadt und Tijuana zeigen, dass Touristen regelmäßig nur 30, 60 oder 90 Tage erhalten, ohne dass Gründe angegeben werden. Der Stempel ist nach Verlassen des Einreiseschalters nicht mehr zu ändern, eine nachträgliche Verlängerung ist seit 2019 offiziell nicht mehr vorgesehen.

Praktische Empfehlungen für das Grenzgespräch:

  • Rückflugticket innerhalb von 180 Tagen ab Einreise und Unterkunftsreservierung ausdrucken und vorzeigen.
  • Bei der Frage nach der geplanten Aufenthaltsdauer konkret „180 días, por favor“ sagen, nicht „das weiß ich noch nicht“.
  • Beim Erhalt des Stempels sofort prüfen, ob die eingetragenen Tage ausreichen, solange der Schalter noch zugänglich ist.
  • Nach der Einreise über den QR-Code am Flughafen oder www.inm.gob.mx/fmme die FMMd herunterladen und als PDF sichern.

Der Verlust der FMMd oder Papier-FMM kostet rund 638 MXN beim INM und verzögert die Ausreise. Ein Überschreiten der eingetragenen Tage löst nach Artikel 145 der Ley de Migración eine Geldbuße von 20 bis 100 UMA-Tagen (2.346 bis 11.731 MXN) aus und führt faktisch zu einer Wiedereinreisesperre von ein bis fünf Jahren.

DNR und Visitax: Zwei Steuern, die viele übersehen

Derecho de No Residente (DNR)

Der DNR ist die Bundessteuer für die Ausstellung der FMM. Für 2026 wurde der Satz im Diario Oficial vom 7. November 2025 von 861 MXN auf 983 MXN erhöht, ein Plus von 14,2 Prozent. Rechtsgrundlage ist Artikel 8 Absatz I der Ley Federal de Derechos. Bei Flugreisen ist der DNR im Ticketpreis enthalten, Kreuzfahrtpassagiere zahlen 2026 pauschal 5 US-Dollar, ab August 2026 gestaffelt 10, ab Juli 2027 15 und ab August 2028 bis zu 21 US-Dollar pro Person.

Befreit vom DNR sind:

  • Personen mit gültiger mexikanischer Residencia (Temporal oder Permanente).
  • Besatzungsmitglieder internationaler Flüge, sofern der Aufenthalt unter sieben Tagen bleibt.
  • Touristen, die auf dem Landweg einreisen und weniger als sieben Tage bleiben.
  • Kinder unter zwei Jahren.

Bei Einreise auf dem Landweg oder mit dem Schiff ohne Kreuzfahrtgesellschaft ist der DNR in bar (MXN), per Karte am INM-Büro oder per Vorab-Zahlung online über www.inm.gob.mx/fmme zu entrichten.

Visitax Quintana Roo

Unabhängig vom DNR erhebt der Bundesstaat Quintana Roo seit April 2021 eine eigene Touristensteuer auf Grundlage von Artikel 51 octies der Ley de Derechos del Estado de Quintana Roo. Die Visitax beträgt 2026 unverändert 283 MXN (2,5 UMA) pro ausländischem Touristen, rund 13 Euro. Betroffen sind alle Besucher ohne mexikanische Staatsangehörigkeit und ohne Residencia, die sich in Cancún, Playa del Carmen, Tulum, Cozumel, Puerto Morelos, Bacalar, Holbox oder Isla Mujeres aufhalten. Yucatán und Campeche erheben diese Steuer nicht.

Bezahlt wird online auf www.visitax.gob.mx mit Kreditkarte vor der Abreise; es gibt einen QR-Code, der bei der Ausreise am Flughafen Cancún oder Cozumel verlangt werden kann. Befreit sind Reisende, die nur über die südliche Landgrenze zu Belize einreisen und wieder ausreisen, sowie Personen mit mexikanischer Residencia. Kinder jeden Alters sind zahlungspflichtig. Die Einnahmen fließen laut staatlichem Treuhandfonds in Strandreinigung (Sargassum), touristische Infrastruktur und Denkmalschutz.

Zoll und Franquicia: Freimengen und Deklarationspflichten

Zuständige Behörde ist die Agencia Nacional de Aduanas de México (ANAM). Seit August 2025 gilt nach den aktualisierten Reglas Generales de Comercio Exterior eine einheitliche Franquicia von 500 US-Dollar bei Ein- und Seereise, ganzjährig. Auf dem Landweg liegt die Franquicia regulär bei 300 US-Dollar und steigt nur im Rahmen des Programms „Héroes Paisanos“ (Semana Santa, Sommer, Winter) auf 500 US-Dollar.

Persönliches Gepäck zählt unabhängig von der Franquicia und umfasst unter anderem:

  • Kleidung, Schuhe und Toilettenartikel entsprechend der Reisedauer.
  • Bis zu drei Mobiltelefone, zwei Laptops, zwei Tablets, eine Spielkonsole mit fünf Spielen und eine tragbare Druckereinheit.
  • Zwei Sportausrüstungen, vier Angelruten, zwei Musikinstrumente und ein Fernglas.
  • Ein Blutdruck- und ein Glukosemessgerät sowie Medikamente zum Eigengebrauch.

Bei Überschreitung der Franquicia bis zu einem Warenwert von 3.000 US-Dollar (bzw. 4.000 US-Dollar mit Computerausstattung) fällt eine Pauschalsteuer von 19 Prozent auf den überschießenden Wert an, zahlbar direkt an der Zollabfertigung. Höhere Beträge erfordern einen mexikanischen Zollagenten (agente aduanal).

Für alkoholische Getränke und Tabak gelten eigene Grenzen: Volljährige dürfen 3 Liter Spirituosen und 6 Liter Wein sowie bis zu 20 Packungen Zigaretten, 25 Zigarren oder 200 g Tabak einführen. Alkohol, Tabak und Treibstoff außerhalb des Fahrzeugtanks fallen nicht unter die Franquicia und sind separat zu verzollen.

Bargeld und Goldschmuck: Bargeldbeträge über 10.000 US-Dollar oder entsprechender Gegenwert in MXN oder anderen Devisen unterliegen bei Ein- und Ausreise der Deklarationspflicht gegenüber der ANAM (Artikel 9 Ley Aduanera). Die Ausfuhr von nicht verarbeitetem Gold ist ausgeschlossen, Goldschmuck für den Eigengebrauch ist zulässig.

Verboten bei der Ausfuhr sind außerdem archäologische Fundstücke jeder Art (geschützt durch die Ley Federal sobre Monumentos y Zonas Arqueológicos), geschützte Tier- und Pflanzenarten nach CITES-Anhang I und II, Kakteen der Gattung Ariocarpus, Korallen aus mexikanischen Gewässern sowie präkolumbische Objekte, auch wenn sie auf Märkten als Souvenirs angeboten werden. Für Kunsthandwerk mit Federn geschützter Vogelarten ist das CITES-Zertifikat der SEMARNAT erforderlich.

Einreise mit Haustieren: SENASICA und der Certificado Zoosanitario

Die Einfuhr von Hunden und Katzen regelt das Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA) über die Oficinas de Inspección en Salud Animal (OISA) an allen internationalen Flughäfen, Häfen und Landgrenzen. Bis zu drei Tiere pro Person sind kostenfrei, ab dem vierten kostet der Certificado Zoosanitario de Importación rund 1.882 MXN.

Folgende Dokumente sind bei der Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vorzulegen:

  • Certificado Médico Veterinario auf dem SENASICA-Formular (Anexo I), ausgestellt in den letzten 15 Kalendertagen vor der Einreise. Das Dokument muss Name, Rasse, Fellfarbe, Geschlecht und Alter des Tieres, Adresse des Halters in Mexiko und Impfstatus enthalten und darf nicht handschriftlich ausgefüllt sein.
  • Kopie der Cédula Profesional (Approbation) des ausstellenden Tierarztes oder dessen Stempel auf Briefpapier.
  • Impfnachweis gegen Tollwut, frühestens 21 Tage und spätestens 12 Monate vor der Einreise verabreicht. Jungtiere unter drei Monaten sind impfbefreit.
  • Empfohlen: Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose für Hunde, Panleukopenie, Rhinotracheitis, Calicivirus für Katzen, sowie Entwurmung und Flohbehandlung innerhalb der letzten sechs Monate.

Die Transportbox muss sauber, ohne Einstreu, Spielzeug und Futterreste sein. Nur die Tagesration an Trockenfutter ist zulässig; SENASICA konfisziert Futter mit Rindfleisch oder nicht deklarierten tierischen Bestandteilen am Flughafen. Am OISA-Schalter sprüht das Personal die Transportbox mit einem Desinfektionsmittel ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Reisende den Certificado Zoosanitario de Importación mit acht Tagen Gültigkeit, den sie bei der Ausreise wieder vorzeigen müssen. Ein Microchip nach ISO 11784/11785 ist nicht verpflichtend, aber bei Rückreise in die EU nach Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 zwingend.

Einreise mit Fahrzeug: TIP, Kaution und Zona Libre

Wer mit dem eigenen Pkw, Wohnmobil oder Motorrad außerhalb der Grenzzone einreist, benötigt den Permiso de Importación Temporal de Vehículos (TIP) der Banco Nacional del Ejército, Fuerza Aérea y Armada (Banjercito). Ausnahme ist die Zona Libre: Baja California, Baja California Sur, Sonora (Zona de Sonora) sowie ein 26 Kilometer breiter Grenzstreifen entlang der gesamten Nordgrenze; dort ist kein TIP erforderlich.

Der TIP kostet 2026 rund 59,16 US-Dollar (einschließlich IVA) und ist 180 Tage mit mehrfachen Ein- und Ausreisen innerhalb einer Zwölf-Monats-Periode gültig. Zusätzlich hinterlegt die Halterin oder der Halter eine Kaution, gestaffelt nach Fahrzeugalter:

  • Baujahr 2007 oder jünger: 400 US-Dollar
  • Baujahr 2001 bis 2006: 300 US-Dollar
  • Baujahr vor 2001: 200 US-Dollar

Die Kaution wird nach Ausreise und Rückgabe des Hologramms am Banjercito-Modul an der Grenze vollständig zurückerstattet, bei Kartenzahlung in derselben Pesowährung innerhalb eines Bankarbeitstags. Wer ohne Kaution ausreist oder das Fahrzeug nach Ablauf des TIP in Mexiko lässt, verliert die Kaution und bekommt bei der nächsten Einreise keinen neuen TIP.

Antragstellung erfolgt entweder online unter www.gob.mx/banjercito, direkt am CIITEV-Modul an der Grenze oder in einem der neun Banjercito-Module in mexikanischen Konsulaten in den USA (Albuquerque, Austin, Chicago, Dallas, Denver, Houston, Los Angeles, Phoenix, Sacramento, San Bernardino). Vorzulegen sind Fahrzeugtitel auf den Namen des Importeurs, Pass, Visum oder FMM und eine internationale Kreditkarte. Leasing- oder Mietfahrzeuge erfordern ein notarielles Autorisierungsschreiben der Leasing- beziehungsweise Vermietungsgesellschaft.

Mexikanische Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach Artikel 150 Ley General de Movilidad y Seguridad Vial verpflichtend. Deutsche Auslandspolicen werden in Mexiko nicht anerkannt. Abschluss ist online bei Anbietern wie Qualitas, GNP oder ChubbSeguros möglich, Jahresprämien liegen bei 3.000 bis 8.000 MXN je nach Fahrzeug und Deckungsumfang.

Minderjährige: Einverständniserklärung und SAM-Formular

Minderjährige bis 18 Jahre ohne mexikanische Staatsangehörigkeit oder Residencia, die als Touristen einreisen, brauchen kein SAM-Formular. Empfohlen ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (mit Apostille nach Haager Übereinkommen und spanischer Übersetzung) beider Sorgeberechtigten, sofern das Kind allein, mit nur einem Elternteil oder mit Dritten reist. Die mexikanische Bundespolizei kann bei Ausreisekontrollen diese Erklärung verlangen.

Für mexikanische Minderjährige und für ausländische Minderjährige mit Residencia Temporal oder Permanente ist das Formato SAM des INM dagegen zwingend, sobald sie ohne beide Sorgeberechtigten ausreisen. Das SAM-Formular ist seit 2014 in Kraft, gebührenfrei, wird online auf www.gob.mx/inm ausgefüllt und muss persönlich bei einer INM-Außenstelle abgestempelt werden. Es ist sechs Monate gültig und nur für eine Ausreise verwendbar; für jede weitere Reise ist ein neues Formular nötig. Alternativ akzeptiert der INM einen notariellen Poder oder eine richterliche Autorisierung.

Reisen mexikanische Doppelstaatler (etwa Kinder deutsch-mexikanischer Eltern) ohne beide Eltern aus Mexiko aus, gilt ebenfalls SAM-Pflicht. Die deutschen Grenzbehörden akzeptieren in diesem Fall zusätzlich die internationale Einverständniserklärung nach deutschem Familienrecht.

Was bei der Ausreise zu erledigen ist

Der Einreisestempel im Pass und die FMMd (als ausgedrucktes PDF oder auf dem Smartphone) sind bei der Ausreise vorzuzeigen. An Flughäfen Cancún und Cozumel prüfen Airlines am Check-in zusätzlich die Visitax-Quittung als QR-Code. Wer mit dem Fahrzeug ausreist, stempelt den TIP am Banjercito-Modul an der Grenze ab; ohne Abstempelung geht die Kaution verloren. Haustierbesitzer lassen das Certificado Zoosanitario an der OISA am Ausreise-Flughafen gegenprüfen. Bargeld über 10.000 US-Dollar wird bei der Ausreise erneut deklariert.

Zollkontrollen bei der Ausreise zielen primär auf Drogen, archäologische Artefakte und geschützte Arten. Unverzollbare Souvenirs, die auf Märkten in Tulum, Palenque oder Teotihuacán als „echt“ angeboten werden, sind häufig Kopien ohne Ausfuhrgenehmigung und werden von der ANAM konfisziert; bei Verdacht auf echtes präkolumbisches Kulturgut droht Strafverfahren nach der Ley Federal sobre Monumentos y Zonas Arqueológicos mit Haftstrafen von zwei bis zwölf Jahren.

Wer diese Einreisebestimmungen einhält, spart an der Grenze Zeit und an der Ausreise mehrere hundert Euro. Die vollständigen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zur Lage vor Ort stehen im Ratgeber Sicher unterwegs in Mexiko, gesundheitliche Vorbereitung im Beitrag Gesundheit und empfohlene Impfungen für Mexiko.

Quellen und Literatur

  • Agencia Nacional de Aduanas de México (ANAM) (2026): Equipaje y franquicia; Pago de contribuciones por excedente de franquicia de pasajeros. https://www.anam.gob.mx/equipaje-y-franquicia/ und https://www.anam.gob.mx/pago-de-contribuciones-por-excedente-de-franquicia-de-pasajeros/
  • Banco Nacional del Ejército, Fuerza Aérea y Armada (Banjercito) (2026): Sistema de Importación Temporal de Vehículos. https://www.gob.mx/banjercito/articulos/sistema-de-importacion-temporal-de-vehiculos
  • Cámara de Diputados (2025): Ley Federal de Derechos, reforma publicada en el Diario Oficial de la Federación el 7 de noviembre de 2025, Artículo 8 fracción I (DNR 2026). https://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/
  • Gobierno del Estado de Quintana Roo (2025): Ley de Derechos del Estado de Quintana Roo, Artículo 51 octies (Visitax). Portal oficial: https://www.visitax.gob.mx/
  • Instituto Nacional de Migración (INM) (2026): Formato de Autorización de Salida del País de Niñas, Niños, Adolescentes y Personas bajo Tutela jurídica (SAM). https://www.gob.mx/inm/acciones-y-programas/formato-de-salida-de-menores
  • Instituto Nacional de Migración (INM) (2026): Forma Migratoria Múltiple Digital (FMMd). https://www.gob.mx/inm/articulos/forma-migratoria-multiple-digital-fmmd
  • Ley Aduanera, Artículo 9 (Deklarationspflicht Bargeld). Última reforma DOF 14.03.2024.
  • Ley Federal sobre Monumentos y Zonas Arqueológicos, Artísticos e Históricos. DOF 06.05.1972, mit Reformen.
  • Ley de Migración, Artículo 43 (Diskretion der Migrationsbeamten), Artículo 145 (Sanktionen bei Überziehung). DOF 25.05.2011, mit Reformen.
  • Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE): Requisitos de ingreso a México. https://embamex.sre.gob.mx/alemania/ (Mexikanische Botschaft in Deutschland).
  • Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA) (2026): Requisitos para la importación de mascotas. Deutsche Version der Botschaft Mexiko-Stadt: https://mexiko.diplo.de/resource/blob/879882/importacion-mascotas-data.pdf
  • Auswärtiges Amt Berlin: Reise- und Sicherheitshinweise Mexiko. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mexiko-node (regelmäßig aktualisiert).
  • Deutsche Zollverwaltung: Rückreise aus Nicht-EU-Staaten. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/

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