• Zum Inhalt springen
  • Zur Fußzeile springen

Mexiko

Mexiko - Reiseführer für Mexiko

  • Mexiko
    • Allgemeine Reiseinformationen zu Mexiko
    • Archäologische Stätten in Mexiko
    • Rundreise
    • Sehenswürdigkeiten
    • Riviera Maya – Karibikstrände und Maya-Kultur
    • Sehenswürdigkeiten Karte
    • Reiseführer
    • Inhalt
  • Cenoten
  • Fotos
    • Panoramafotos aus Mexiko
  • Regionen
    • Orte + Städte
    • Yucatán
    • Tabasco
    • Quintana Roo
    • Estados – Die Staaten von Mexiko
    • Bundesstaat – Region von Mexiko
    • Karte von Mexiko
    • Regionen und Bundesstaaten von Mexiko – der vollständige Überblick
  • Tiere
    • Vögel von Yucatán
    • Giftige Tiere von Yucatán
    • Giftige Spinnen und Skorpione in Mexiko
    • Biodiversität in Mexiko
  • Kontakt
    • Datenschutzerklärung
    • Privatsphäre-Einstellungen ändern
    • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
    • Einwilligungen widerrufen
    • Impressum
  • Deutsch

Search

Neuesten Beiträge

  • Einreisebestimmungen für Mexiko
  • Flughafen Cancún – Transfers nach Cancún, Playa del Carmen und Tulum
  • ADO Bus in Mexiko – Tickets, Klassen, Gepäck und Buchung
  • Zacatecas – Sehenswürdigkeiten, Geschichte und Natur der Silberstadt
  • UNESCO-Welterbestätten in Mexiko
  • Die 25 schönsten Kolonialstädte Mexikos – historische Altstädte mit Reiseinfos

Einreisebestimmungen für Mexiko

Einreisebestimmungen für Mexiko 2026 – Reisepass, Gebühren, Zollregeln und besondere Fälle

  • Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können für Urlaubsreisen, Geschäftsaufenthalte und Transit bis zu 180 Tage ohne Visum nach Mexiko reisen. Akzeptiert werden Reisepass, vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass.
  • Nach Angaben des Auswärtigen Amts sollte der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ein Personalausweis genügt nicht.
  • Bei der Einreise mit dem Flugzeug wird die Touristenkarte FMM nicht mehr benötigt. Erwachsene Reisende mit biometrischem Reisepass können an acht Flughäfen automatische Grenzkontrollen nutzen.
  • Die als DNR bezeichnete Einreiseabgabe beträgt 2026 exakt 983 Pesos und ist bei Flugreisen bereits im Ticketpreis enthalten. Für 2027 hat die Regierung eine Erhöhung auf 1.334,80 Pesos vorgeschlagen.
  • Im Bundesstaat Quintana Roo mit Reisezielen wie Cancún, Playa del Carmen und Tulum kommt zusätzlich die Visitax in Höhe von 2,5 UMA pro Person hinzu. Die Abgabe gilt auch für Kinder und Säuglinge.
  • Seit Oktober 2025 beträgt die zollfreie Warenfreigrenze unabhängig von der Art der Einreise 500 US-Dollar pro Person. Zwei Laptops, zwei Tablets und 20 Schachteln Zigaretten zählen zum zulässigen Reisegepäck.
  • Seit Januar 2026 dürfen E-Zigaretten und Vapes nicht mehr nach Mexiko eingeführt werden.

Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen 2026 für die Einreise nach Mexiko grundsätzlich lediglich einen gültigen Reisepass, ein Rückflugticket und einen Nachweis über ihre Unterkunft. Für Aufenthalte bis zu 180 Tagen ist kein Visum erforderlich. Verändert wurden jedoch verschiedene Gebühren, Zollfreimengen und Einfuhrverbote. Wer diese Vorschriften missachtet, muss teilweise mit hohen Kosten oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Mexiko hat seine Einreiseverfahren in den Jahren 2025 und 2026 an mehreren Stellen verändert. Bei Flugreisen ersetzt das Instituto Nacional de Migración, kurz INM, die frühere Touristenkarte aus Papier zunehmend durch einen digitalen Einreisenachweis. Am Flughafen Cancún stehen seit Mai 2026 insgesamt 40 biometrische E-Gates zur Verfügung. Die mexikanische Zollbehörde ANAM vereinheitlichte im Oktober 2025 die Freigrenze für sämtliche Verkehrswege auf 500 US-Dollar und erhöhte zugleich die zulässige Menge bestimmter elektronischer Geräte im Reisegepäck. Parallel dazu steigen verschiedene staatliche Abgaben. Der Derecho de No Residente erhöhte sich von 860,56 Pesos im Jahr 2025 auf 983 Pesos im Jahr 2026. Für Kreuzfahrtpassagiere verdoppelte sich die Pauschale am 1. August 2026 auf 10 US-Dollar.

Reisedokumente und visumfreie Einreise

Für die Einreise werden ein regulärer Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass akzeptiert. Ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis genügt dagegen nicht. Das Auswärtige Amt nennt eine erforderliche Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten zum Zeitpunkt der Einreise. Außerdem wird davor gewarnt, beschädigte Pässe zu verwenden, da dies eine Zurückweisung zur Folge haben kann. Ein weniger bekanntes Problem betrifft Reisepässe, die zunächst als gestohlen gemeldet und später wiedergefunden wurden. Eine einmal veranlasste Fahndungsausschreibung kann nicht zurückgenommen werden. Solche Dokumente sollten deshalb nicht erneut für Reisen verwendet werden.

Urlaubsaufenthalte, Transit und Geschäftsreisen sind bis zu einer Dauer von 180 Tagen grundsätzlich visumfrei möglich. Eine bezahlte Tätigkeit darf mit diesem Aufenthaltsstatus jedoch nicht ausgeübt werden. Selbst bei Praktika in Hotels oder Restaurants kann bereits angenommenes Trinkgeld von den mexikanischen Behörden als Erwerbstätigkeit bewertet werden. Im schlimmsten Fall können Festnahme und Ausweisung folgen. Ein Working-Holiday-Programm besteht zwischen Deutschland und Mexiko nicht. Wer arbeiten, studieren, einen Freiwilligendienst absolvieren oder länger in Mexiko bleiben möchte, muss das entsprechende Visum bereits vor der Reise bei der Mexikanischen Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragen. Nach der Einreise lässt sich der Aufenthaltszweck nicht mehr ändern. Informationen zur Residencia Temporal und Residencia Permanente finden sich im Ratgeber zum Visum für Mexiko sowie im Beitrag über das Auswandern nach Mexiko.

Die mexikanischen Migrationsbehörden empfehlen, bei der Einreise folgende Unterlagen direkt bereitzuhalten:

  • Reisepass
  • Nachweis der Unterkunft mit vollständiger Adresse und vorgesehener Aufenthaltsdauer
  • Rückflugticket, dessen Datum zur angegebenen Aufenthaltsdauer passt
  • Beleg über ausreichende finanzielle Mittel, beispielsweise Kreditkarte oder Kontoauszug
  • Reiseplan und Nachweise über bereits gebuchte Ausflüge oder Touren
  • Angaben zum Wohnort und zur beruflichen Tätigkeit

Geschäftsreisende sollten zusätzlich ein Einladungsschreiben mitführen. Darin sollten Reisezweck, Reisedaten und Unterkunft sowie Name, E-Mail-Adresse, Ausweiskopie und Telefonnummer des Gastgebers enthalten sein. Bestehen Zweifel, kann das INM den Gastgeber unter der angegebenen Telefonnummer kontaktieren.

In Mexiko besteht faktisch eine Pflicht, sich ausweisen zu können. Bei Kontrollen fordern Polizei und INM neben dem Reisepass auch einen Nachweis über den legalen Aufenthalt. Dies kann ein Einreisestempel, ein Einreisebeleg oder die FMM sein. Wer weder das eine noch das andere zumindest als Kopie vorzeigen kann, riskiert eine Unterbringung in einer Migrationsstation. Solche Kontrollen im Landesinneren finden insbesondere an Straßenkontrollstellen in Chiapas, Tabasco und Oaxaca statt.

Einreise mit dem Flugzeug – automatische Grenzkontrolle, Einreisenachweis und Aufenthaltsdauer

Wer mit dem Flugzeug nach Mexiko einreist, benötigt die Forma Migratoria Múltiple, kurz FMM, nicht mehr als klassische Touristenkarte. Volljährige Deutsche mit biometrischem Reisepass und mindestens sechs Monaten verbleibender Gültigkeit können die automatisierte Grenzkontrolle verwenden. E-Gates gibt es an den Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt AICM, San José del Cabo, Guadalajara, Puerto Vallarta, Querétaro, Tijuana und Monterrey. Das System liest den Reisepass aus, führt einen biometrischen Gesichtsabgleich durch und erstellt anschließend einen Einreisebeleg, auf dem das Einreisedatum und die erlaubte Aufenthaltsdauer vermerkt sind. Zusätzlich sind die Einreisedaten über die digitale FMM, die sogenannte FMMd, mit QR-Code abrufbar. Ein Foto des Einreisebelegs auf dem Smartphone kann bei späteren Kontrollen und bei der Ausreise hilfreich sein.

Minderjährige Reisende, Personen ohne biometrischen Reisepass und alle Reisenden, die nicht als Touristen einreisen, müssen weiterhin einen regulären Grenzschalter benutzen. Dort trägt der Beamte das Einreisedatum und die erlaubte Aufenthaltsdauer in den Reisepass ein. Am Flughafen Cancún stehen seit Mai 2026 sowohl in Terminal 3 als auch in Terminal 4 jeweils 20 E-Gates zur Verfügung. Zusätzlich gibt es dort 54 klassische Kontrollschalter. Die automatischen Systeme können von Passinhabern aus insgesamt 36 Staaten genutzt werden. Informationen zu Weiterfahrten vom Flughafen nach Playa del Carmen oder Tulum enthält der Beitrag zum Flughafen Cancún.

Wie lange der Aufenthalt erlaubt wird

Das INM entscheidet bei der Einreise über eine Aufenthaltsdauer zwischen einem und 180 Tagen. Maßgeblich sind die Angaben des Reisenden und die vorgelegten Nachweise. Einen automatischen Anspruch auf die maximal möglichen 180 Tage gibt es nicht. Wer beispielsweise einen dreiwöchigen Urlaub plant und ein entsprechendes Rückflugticket vorlegt, erhält üblicherweise eine ähnlich lange Aufenthaltsfrist. Deshalb sollte die eingetragene Anzahl der Tage unmittelbar am E-Gate beziehungsweise noch in Anwesenheit des Grenzbeamten kontrolliert werden. Ist die Frist zu kurz oder der Eintrag nicht eindeutig lesbar, sollte sofort darauf hingewiesen werden. Nach dem Verlassen der Grenzkontrolle kann der Eintrag nicht mehr berichtigt werden.

Verlängerung und Überschreiten der Aufenthaltsdauer

Vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsfrist kann beim INM eine Verlängerung beantragt werden, maximal jedoch bis zu insgesamt 180 Tagen. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Verlängerung besteht nicht. Nach den Erfahrungen des Auswärtigen Amts wird sie lediglich in wenigen Ausnahmefällen gewährt. Wer die genehmigte Aufenthaltsdauer überschreitet, muss mit einer Geldstrafe, zeitweiliger Festnahme oder Ausweisung rechnen. Geht der Reisepass oder die Touristenkarte verloren, sollte der Verlust unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige wird sowohl für Ersatzdokumente als auch für die spätere Ausreise benötigt.

Einreise über Land oder mit dem Schiff

Bei einer Einreise über eine Landgrenze wird weiterhin die kostenpflichtige Touristenkarte FMM benötigt. Dies gilt auch dann, wenn an der Grenze nicht ausdrücklich danach gefragt wird. Die FMM kann bereits vor der Reise online beim INM beantragt und ausgedruckt werden. Alternativ lässt sie sich beim INM-Büro am jeweiligen Grenzübergang ausstellen. Der Grenzbeamte stempelt das Dokument und trägt die erlaubte Aufenthaltsdauer ein. Der Teil der FMM, der beim Reisenden verbleibt, muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Fehlt die vorgeschriebene FMM, können Geldstrafe, Inhaftierung und Abschiebung drohen. Die Gebühr entspricht dem DNR und beträgt 983 Pesos.

Für die Grenzregion zwischen Chiapas und Guatemala besteht eine Teilreisewarnung. Das Auswärtige Amt rät grundsätzlich von Reisen in dieses Grenzgebiet ab. Ausgenommen ist die Bundesstraße 307 auf der Strecke von Palenque über Bonampak und Río Lacanjá bis nach Frontera Corozal beziehungsweise Yaxchilán. Wer aus Belize über Chetumal nach Mexiko einreist, befindet sich anschließend im Bundesstaat Quintana Roo und unterliegt damit der Visitax.

Für Kreuzfahrtpassagiere wird der DNR seit Juli 2025 als Pauschale erhoben. Die Reedereien kassieren den Betrag und führen ihn an den mexikanischen Staat ab. Die Gebühr steigt stufenweise:

  • Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Juli 2026 beträgt sie 5 US-Dollar pro Person.
  • Vom 1. August 2026 bis zum 30. Juni 2027 werden 10 US-Dollar pro Person verlangt.
  • Vom 1. Juli 2027 bis zum 31. Juli 2028 steigt die Gebühr auf 15 US-Dollar.
  • Vom 1. August 2028 bis zum 30. September 2030 beträgt sie 21 US-Dollar.

Ursprünglich hatte die mexikanische Regierung eine Gebühr von 42 US-Dollar vorgesehen. Die heutige Staffelung entstand als Kompromiss mit der Kreuzfahrtindustrie. Nach Angaben des Tourismusministeriums SECTUR besuchten allein im ersten Halbjahr 2026 rund 6,5 Millionen Kreuzfahrtpassagiere Mexiko.

DNR – Höhe der Einreiseabgabe und geplante Änderung für 2027

Der Derecho de No Residente, kurz DNR, ist eine bundesstaatliche Gebühr für Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Besucher ohne Erlaubnis zu bezahlter Tätigkeit“. Rechtsgrundlage ist Artikel 8 der Ley Federal de Derechos. Im Jahr 2024 lag die Gebühr bei 717,14 Pesos, 2025 waren es 860,56 Pesos und 2026 beträgt sie 983 Pesos. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung um 14,2 Prozent. Bei Flugreisen wird der Betrag von den Fluggesellschaften gemeinsam mit dem Ticketpreis eingezogen und erscheint dort unter den Steuern und Gebühren. Personen mit einer gültigen Residencia müssen den DNR nicht entrichten.

Seit dem Haushaltsjahr 2024 fließen die Einnahmen aus dem DNR in einen Fonds zur Finanzierung des Tren Maya. Die Eisenbahn auf der Halbinsel Yucatán wird vom mexikanischen Verteidigungsministerium betrieben. Informationen zu Verbindungen beispielsweise ab Mérida enthält der Beitrag zum Tren Maya ab Mérida.

Mit dem Paquete Económico 2027 schlug das mexikanische Finanzministerium im September 2026 eine erneute deutliche Erhöhung vor. Statt 983 Pesos sollen künftig 1.334,80 Pesos pro Person fällig werden. Das entspräche einem Anstieg von 35,8 Prozent gegenüber 2026 und von rund 55 Prozent gegenüber 2025 innerhalb von zwei Jahren. Branchenberichten zufolge sollen die Einnahmen künftig zu 50 Prozent an das Verteidigungsministerium, zu 26 Prozent an das INM und zu 24 Prozent an die Staatskasse verteilt werden. Der Hotelverband der mexikanischen Karibik CHCM und Hoteliers aus La Paz fordern eine Überprüfung des Vorschlags. Das Einnahmengesetz muss bis Ende Oktober 2026 vom Kongress verabschiedet werden. Bei Zustimmung würden die neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Visitax im Bundesstaat Quintana Roo

Die Visitax ist eine Tourismusabgabe des Bundesstaates Quintana Roo und wird seit April 2021 von ausländischen Besuchern erhoben. Die gesetzliche Grundlage bildet Artikel 51 octies der Ley de Derechos des Bundesstaates. Die Höhe entspricht 2,5 UMA. Die Unidad de Medida y Actualización ist eine jährlich an die Inflation angepasste Berechnungsgröße. Bei einem UMA-Wert von 117,31 Pesos im Jahr 2026 ergibt sich rechnerisch ein Betrag von ungefähr 293 Pesos. In Berichten aus Cancún werden für 2026 rund 285 Pesos genannt. Die Visitax wird in Cancún, Playa del Carmen, Tulum, Cozumel, Isla Mujeres, Holbox, Bacalar und allen weiteren Orten des Bundesstaates Quintana Roo erhoben. Für Yucatán und Campeche gilt sie nicht.

Vergünstigungen für Kinder oder bestimmte Altersgruppen existieren nicht. Die Steuerbehörde SATQ weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche ausländischen Touristen zahlungspflichtig sind, einschließlich Säuglingen. Die Zahlung erfolgt online über das offizielle Portal der SATQ mit Kreditkarte. Für jede Person wird anschließend ein eigener QR-Code erstellt. Anhand der Passnummer lässt sich der Beleg noch mindestens ein Jahr nach der Abreise erneut abrufen. Familien können die Abgabe für sämtliche Mitglieder gemeinsam in einem Zahlungsvorgang begleichen.

Seit Ende 2025 kontrolliert die SATQ am Flughafen Cancún vor der Sicherheitskontrolle, ob die Visitax bezahlt wurde. Wer die Zahlung erst dort an einem entsprechenden Modul vornimmt, muss möglicherweise zusätzliche Gebühren entrichten. Die Zeitung Por Esto berichtete im Dezember 2025 von Beträgen von bis zu 525 Pesos je Person am Flughafen. Ursprünglich plante die Landesregierung, die Visitax ab 2026 über Hotels einzuziehen. Nach Protesten der Hotelbranche wurde dieses Vorhaben jedoch im Dezember 2025 aufgegeben. Bis September 2025 hatte Quintana Roo lediglich rund 13 Prozent der rechnerisch möglichen Einnahmen aus der Steuer erzielt. Mit den Kontrollen am Flughafen soll diese Lücke verkleinert werden. Unabhängig davon verlangen die Gemeinden zusätzlich eine Umweltabgabe pro Zimmer und Übernachtung, die vom jeweiligen Hotel eingezogen wird.

Zollbestimmungen bei der Einreise – Reisegepäck, Freigrenzen und Bargeld

An großen mexikanischen Flughäfen stehen Reisenden zwei Zollausgänge zur Verfügung. „Nada que declarar“ bedeutet, dass keine Waren anzumelden sind, während „Autodeclaración“ für die freiwillige Zollanmeldung vorgesehen ist. Wer ausschließlich persönliches Gepäck und Waren innerhalb der zulässigen Freimengen mitführt, kann den ersten Ausgang benutzen. Die Passagier-Zollerklärung auf Formular D2 wird teilweise bereits im Flugzeug ausgegeben oder kann online bei der ANAM ausgefüllt werden. Die einschlägigen Bestimmungen befinden sich in den Reglas Generales de Comercio Exterior 2026, insbesondere in den Regeln 3.2.2 und 3.2.3.

Persönliches Reisegepäck

Als zollfreies persönliches Gepäck gelten neue oder gebrauchte Gegenstände, die der Reisende selbst mitführt. Kleidung, Schuhe und Kosmetikartikel müssen hinsichtlich ihrer Menge und Art zur Dauer der Reise passen. Nach den RGCE 2026 sind darüber hinaus unter anderem folgende Gegenstände zulässig:

  • Zwei Fotoapparate oder Videokameras einschließlich Zubehör
  • Drei Mobiltelefone, ein GPS-Gerät, zwei Tablets und zwei Laptops
  • Ein tragbarer Drucker oder Kopierer sowie ein transportabler Projektor
  • Zwei Sportausrüstungen, vier Angelruten sowie drei Surf- oder Windsurfbretter
  • Zwei Musikinstrumente, ein Fernglas und ein Teleskop
  • Ein Zelt mit Campingzubehör sowie ein Handwerkzeugset einschließlich Koffer
  • Fünf Spielzeuge, eine Spielkonsole und fünf Videospiele
  • Ein Blutdruckmessgerät, ein Blutzuckermessgerät und Medikamente für den persönlichen Bedarf

Die Regelung, nach der zwei Laptops, zwei Tablets und 20 Schachteln Zigaretten erlaubt sind, gilt erst seit der fünften Änderung der RGCE 2025. Diese wurde am 21. Oktober 2025 im Diario Oficial veröffentlicht. Ältere Informationsblätter nennen teilweise noch die frühere Grenze von einem Laptop und 200 Zigaretten.

Zollfreigrenze und freiwillige Anmeldung

Zusätzlich zum persönlichen Reisegepäck darf jeder Reisende Waren im Gesamtwert von bis zu 500 US-Dollar abgabenfrei nach Mexiko einführen. Diese Freigrenze gilt während des gesamten Jahres und unabhängig davon, ob die Einreise mit Flugzeug, Auto, Bus oder Schiff erfolgt. Angehörige einer Familie, die gemeinsam im selben Verkehrsmittel reisen, können ihre individuellen Freigrenzen zusammenrechnen. Nicht in diese Freigrenze einbezogen werden Alkohol, Tabakwaren und Treibstoff außerhalb des Fahrzeugtanks. Der Warenwert sollte durch Rechnungen oder Kassenbelege belegt werden. Fehlen entsprechende Unterlagen, setzt der Zoll selbst einen Wert fest.

Übersteigt der Warenwert die Freigrenze, wird auf den darüber hinausgehenden Betrag eine pauschale Abgabe von 19 Prozent erhoben. Das vereinfachte Verfahren ist bis zu einem Warenwert von 3.000 US-Dollar möglich. Bei Computertechnik erhöht sich die Grenze auf 4.000 US-Dollar. Ein Zollagent ist dafür nicht erforderlich. Die Zahlung erfolgt mit dem Formular „Pago de Contribuciones al Comercio Exterior“ an Bankschaltern innerhalb des Flughafens und kann bar oder per Karte vorgenommen werden. Wer anmeldepflichtige Waren nicht deklariert und bei einer Kontrolle entdeckt wird, muss neben der eigentlichen Abgabe mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 80 bis 120 Prozent des Warenwerts rechnen. Im ungünstigsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Das Auswärtige Amt weist außerdem darauf hin, dass überschüssige Mengen an Zigaretten oder elektronischen Geräten nicht nachträglich auf mitreisende Personen verteilt werden dürfen. Jeder Reisende muss seine eigenen zulässigen Mengen im eigenen Gepäck transportieren.

Alkohol und Tabakwaren

Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu drei Liter Spirituosen und sechs Liter Wein einführen. Bei Tabakwaren gelten 20 Schachteln Zigaretten, 25 Zigarren oder 200 Gramm Tabak als zulässige Menge. Größere Mengen bis maximal sechs Liter Alkohol, 40 Schachteln Zigaretten oder 50 Zigarren können nur gegen hohe pauschale Zollabgaben eingeführt werden.

Bargeld und andere Zahlungsmittel

Wer Bargeld, Schecks oder andere Zahlungsmittel im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung nach Mexiko bringt, muss dies bei der Einreise mit dem Formular D4 anmelden. Bei der Ausreise dürfen mexikanische Pesos bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar ausgeführt werden. Bei Fremdwährungen gilt maximal der Betrag, der zuvor bei der Einreise ordnungsgemäß angegeben wurde.

Verbotene und nur eingeschränkt erlaubte Waren

Eine der wichtigsten Änderungen des Jahres 2026 betrifft E-Zigaretten. Mitte Januar 2026 traten sowohl Änderungen der Verfassungsartikel 4 und 5 als auch eine Reform der Ley General de Salud in Kraft. Herstellung, Verkauf, Vertrieb, Werbung sowie Ein- und Ausfuhr von Vapes, E-Zigaretten und dazugehörigen Liquids sind seitdem verboten. Für entsprechende Handlungen sind Freiheitsstrafen von einem bis acht Jahren sowie Geldstrafen zwischen 100 und 2.000 UMA vorgesehen. Bei den Werten für 2026 entspricht dies ungefähr 11.700 bis 234.600 Pesos. Nach Angaben der Senatsmehrheit ist der reine Konsum dagegen nicht strafbar. Wer jedoch ein Vape-Gerät im Reisegepäck nach Mexiko bringt, erfüllt bereits den Tatbestand der Einfuhr. Der Zoll kann das Gerät zumindest beschlagnahmen. Deshalb sollten Vapes nicht mit nach Mexiko genommen werden. Unabhängig davon gilt in Mexiko ein umfassendes Rauchverbot an öffentlichen Orten. Dazu gehören auch Strände, Parks, Hotels und Restaurants.

Medikamente dürfen für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden und sollten möglichst in der Originalverpackung transportiert werden. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel verlangt der Zoll eine ärztliche Bescheinigung. Bei Psychopharmaka ist das Rezept erforderlich, möglichst in englischer oder spanischer Sprache. THC-haltige Produkte sind verboten. Bei CBD-Produkten besteht ebenfalls ein erhöhtes Risiko. Für Drogenbesitz gibt es in Mexiko keine Bagatellgrenze. Nach Angaben des Auswärtigen Amts kann unabhängig von der Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von zehn Jahren drohen.

Frische Lebensmittel wie Fleisch, Wurstwaren, Käse, Obst, Gemüse, Samen und Pflanzen werden von der Agrarbehörde SENASICA an Flughäfen und Grenzübergängen kontrolliert. In vielen Fällen werden entsprechende Produkte eingezogen. Waffen, Munition und Bestandteile davon dürfen ohne Genehmigung des mexikanischen Verteidigungsministeriums nicht eingeführt werden. Bereits einzelne Patronen im Gepäck können ein Strafverfahren auslösen.

Einreise mit Hund oder Katze

Nach mexikanischem Recht gelten ausschließlich Hunde und Katzen als Haustiere beziehungsweise mascotas. Zuständig für die Einfuhr ist SENASICA mit seinen Oficinas de Inspección de Sanidad Agropecuaria, kurz OISA, an Flughäfen, Häfen und Grenzübergängen. Für Tiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten mit Stand vom 3. März 2026 folgende Anforderungen:

  • Das Einfuhrzertifikat Certificado Zoosanitario para Importación, kurz CZI, wird erst bei der Ankunft beantragt. Pro Person können bis zu drei Tiere abgabenfrei eingeführt werden.
  • Erforderlich ist ein Gesundheitszeugnis, das Certificado de Buena Salud. Es darf höchstens 15 Tage alt sein und muss von einem amtlichen oder zugelassenen Tierarzt ausgestellt worden sein.
  • Ein Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung und dokumentiertem Impfdatum muss vorgelegt werden. Tiere unter drei Monaten sind von dieser Vorgabe ausgenommen.
  • Außerdem muss bestätigt werden, dass das Tier klinisch gesund ist und während der sechs Monate vor der Reise sowohl innerlich als auch äußerlich entwurmt wurde.

Fehlt der Nachweis über die Tollwutimpfung oder die Entwurmung, muss der Tierhalter auf eigene Kosten einen privaten Tierarzt in Mexiko beauftragen. Bei der Einreisekontrolle untersucht SENASICA das Tier auf seinen Gesundheitszustand und kontrolliert insbesondere, ob Zecken, Flöhe oder frische beziehungsweise noch heilende Wunden vorhanden sind. Tiere mit entsprechenden Wunden dürfen nicht eingeführt werden. Die Transportbox muss sauber sein und wird vom Personal desinfiziert. Decken, Windeln, Zeitungspapier, Spielzeug sowie Leckerlis aus Produkten von Wiederkäuern dürfen sich nicht darin befinden. Zulässig ist lediglich eine Futtermenge für den Ankunftstag. Die jeweils aktuellen Bestimmungen können im Online-System von SENASICA nach Herkunftsland abgefragt werden.

Wer einen Hund aus den Vereinigten Staaten nach Mexiko bringt, beispielsweise nach einer vorherigen Rundreise durch die USA, benötigt seit dem 3. August 2026 zusätzlich ein Inspektionszertifikat im Zusammenhang mit der Neuwelt-Schraubenwurmfliege Cochliomyia hominivorax. Das Dokument muss von einem durch das USDA akkreditierten Tierarzt ausgestellt werden und darf höchstens fünf Tage alt sein.

Für die spätere Rückkehr in die Europäische Union benötigen Hunde und Katzen einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung sowie einen EU-Heimtierausweis oder eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung. Mexiko gehört zu den Drittstaaten, die in der Durchführungsverordnung EU Nr. 577/2013 aufgeführt sind. Deshalb ist normalerweise kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Vor Reisebeginn empfiehlt es sich dennoch, dies bei der tierärztlichen Grenzkontrollstelle des geplanten Ankunftsflughafens bestätigen zu lassen.

Einreise nach Mexiko mit dem eigenen Fahrzeug

Wer mit einem im Ausland zugelassenen Pkw, Wohnmobil oder Motorrad über die mexikanische Grenzzone hinausfahren möchte, benötigt eine vorübergehende Einfuhrgenehmigung der Banco Nacional del Ejército, kurz Banjercito. Bei einer Online-Beantragung kostet die Genehmigung 45 US-Dollar zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Antrag kann zwischen 10 und 60 Tagen vor Reisebeginn gestellt werden. An den CIITEV-Schaltern der Grenzzollämter sowie in elf mexikanischen Konsulaten in den Vereinigten Staaten beträgt die Gebühr 51 US-Dollar zuzüglich Mehrwertsteuer. In den Konsulaten kann die Genehmigung bis zu sechs Monate vor der Reise beantragt werden.

Zusätzlich muss abhängig vom Baujahr des Fahrzeugs eine Kaution hinterlegt werden:

  • Fahrzeuge ab Baujahr 2007 – 400 US-Dollar
  • Fahrzeuge der Baujahre 2001 bis 2006 – 300 US-Dollar
  • Fahrzeuge des Baujahrs 2000 oder älter – 200 US-Dollar

Ausländische Besucher dürfen jeweils nur ein Fahrzeug vorübergehend einführen. Benötigt werden Reisepass, Einreisedokument des INM und ein Eigentumsnachweis. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen muss stattdessen der gültige Leasing- oder Finanzierungsvertrag vorgelegt werden. Das Fahrzeug darf vom Importeur selbst, dessen Ehepartner, Eltern, Kindern und Geschwistern sowie von anderen Personen mit Besucherstatus gefahren werden. Darüber hinaus darf grundsätzlich jede Person fahren, solange sich der Importeur ebenfalls im Fahrzeug befindet. Verkauf, Schenkung und gewerbliche Verwendung sind untersagt. Die hinterlegte Kaution wird nur zurückerstattet, wenn das Fahrzeug rechtzeitig an einem CIITEV-Schalter ordnungsgemäß ausgeführt und abgemeldet wird.

Eine einheitliche Versicherungspflicht für ganz Mexiko existiert nicht. In zahlreichen Bundesstaaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, ist jedoch eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Ohne entsprechenden Schutz können Geldbußen oder sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs drohen. Eine mexikanische Haftpflichtversicherung ist daher grundsätzlich empfehlenswert. Ein internationaler Führerschein wird ebenfalls empfohlen, ist aber nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig. Wer in Quintana Roo einen Mietwagen nutzt, kann über die App „Guest Assist“ den sogenannten „Guest Mobility Pass“ beantragen.

Reisen mit Kindern und Minderjährigen

Auch Kinder benötigen für Mexiko einen eigenen Reisepass. Der Kinderreisepass wird akzeptiert. Da die automatischen E-Gates nur für Erwachsene freigegeben sind, müssen Familien mit Kindern die regulären Grenzschalter nutzen. Reist ein Minderjähriger allein oder lediglich mit einem Elternteil, empfiehlt das Auswärtige Amt eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils. Zusätzlich sollten Kopien der Reisepässe der Eltern und die Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden. Empfehlenswert ist eine zweisprachige Ausfertigung.

Das INM-Formular SAM, vollständig Autorización de Salida de Menores, betrifft ausschließlich Minderjährige, die ihren Wohnsitz in Mexiko haben, sowie mexikanische Staatsangehörige einschließlich Doppelstaatlern. Diese Kinder benötigen die Genehmigung für die Ausreise, wenn sie nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Für Minderjährige, die sich lediglich als Touristen in Mexiko aufhalten, besteht diese Verpflichtung nicht. Kinder mit deutscher und mexikanischer Staatsangehörigkeit sind daher betroffen, ausschließlich deutsche Urlauberkinder dagegen nicht.

Umstieg in den USA oder Kanada – ESTA und eTA

Bei einer Flugverbindung über die Vereinigten Staaten ist selbst bei einem reinen Transit eine gültige ESTA-Genehmigung erforderlich. Seit dem 30. September 2025 kostet sie 40 US-Dollar statt zuvor 21 US-Dollar. Der Antrag sollte mindestens 72 Stunden vor Abflug über die offizielle Seite der US-Grenzbehörde CBP oder über die ESTA-App gestellt werden. Für jede reisende Person wird eine eigene ESTA benötigt, auch für Säuglinge und Kleinkinder. Im Dezember 2025 schlug die US-Grenzbehörde vor, Angaben zu Social-Media-Konten der vergangenen fünf Jahre künftig verpflichtend abzufragen. Der jeweils aktuelle Stand sollte deshalb vor der Buchung kontrolliert werden.

Für einen Transit über Kanada benötigen visumfrei reisende Europäer eine elektronische Reisegenehmigung eTA. Sie kostet 7 kanadische Dollar. Wer direkt aus Deutschland nach Mexiko fliegt oder lediglich innerhalb Europas umsteigt, braucht weder ESTA noch eTA.

Ausreise aus Mexiko – Kontrollen und verbotene Ausfuhren

Bei der Ausreise wird der Reisepass vorgelegt. Wer über eine Landgrenze eingereist ist, muss zusätzlich die abgestempelte FMM vorzeigen. Am Flughafen Cancún kontrolliert die SATQ vor der Sicherheitskontrolle außerdem den Beleg über die gezahlte Visitax. Der mexikanische Zoll konzentriert sich bei Ausreisekontrollen insbesondere auf Drogen.

Nicht ausgeführt werden dürfen Gold mit Ausnahme von Schmuck, Antiquitäten, archäologische Gegenstände, Kakteen, Korallen sowie geschützte Tierarten. Für archäologische, künstlerische und historische Denkmäler ist Artikel 53 der Ley Federal sobre Monumentos y Zonas Arqueológicos, Artísticos e Históricos maßgeblich. Wer entsprechende Gegenstände ohne Genehmigung aus Mexiko bringt oder dies versucht, muss mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zwölf Jahren sowie einer Geldstrafe von 3.000 bis 5.000 Tagessätzen rechnen. Dies betrifft auch scheinbar unbedeutende Tonscherben oder Figuren, die beispielsweise an Orten wie Palenque oder Teotihuacán beziehungsweise auf Märkten als angeblich echte Fundstücke angeboten werden. Bei gekauften Nachbildungen ist eine Quittung hilfreich, auf der der Gegenstand ausdrücklich als Replik beziehungsweise réplica bezeichnet wird.

Auch beim Artenschutz gelten strenge Vorgaben. Bereits das Entfernen geschützter Pflanzen aus der Natur kann strafbar sein, wobei dies besonders Kakteen betrifft. Souvenirs aus Schildpatt, Korallen, Federn oder Häuten geschützter Tierarten können spätestens bei der Einreise nach Deutschland vom Zoll beschlagnahmt werden.

Rückreise nach Deutschland und Österreich

Bei der Rückkehr aus Mexiko gelten die üblichen EU-Freimengen für Reisende. Bei einer Flugreise dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro pro Person abgabenfrei eingeführt werden. Für Kinder unter 15 Jahren gelten geringere Wertgrenzen. Erwachsene ab 17 Jahren dürfen zusätzlich 200 Zigaretten sowie entweder einen Liter Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder zwei Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Prozent Alkohol mitbringen. Außerdem sind vier Liter Wein und 16 Liter Bier zulässig. Wer jeweils einen Liter Mezcal und Tequila mitbringt, überschreitet damit bereits die erlaubte Spirituosenmenge. Für Reisende in die Schweiz gelten gesonderte Bestimmungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Die nächste mögliche Änderung der mexikanischen Einreisekosten ist bereits vorgesehen. Sollte der Kongress dem Paquete Económico bis Ende Oktober 2026 zustimmen, erhöht sich der DNR ab dem 1. Januar 2027 auf 1.334,80 Pesos. Für Kreuzfahrtpassagiere folgt ab Juli 2027 die nächste Gebührenstufe von 15 US-Dollar. Vor jeder Reise empfiehlt sich daher eine erneute Kontrolle der aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts sowie der Informationen des INM. Weitere Angaben zu den Auswirkungen der Gebühren auf das Reisebudget enthält der Beitrag über die Kosten einer Mexiko-Reise. Informationen zur Sicherheitslage in den einzelnen Regionen finden sich im Ratgeber zum sicheren Reisen in Mexiko, während Empfehlungen zu Impfungen und Gesundheitsvorsorge im Beitrag zur Gesundheit und zu empfohlenen Impfungen für Mexiko zusammengestellt sind.

Quellen und Literatur

  • Auswärtiges Amt (2026): Mexiko – Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 30.09.2026. auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mexiko-node/mexikosicherheit-213648 (abgerufen am 30.09.2026)
  • Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt (2026): Wichtige Informationen für deutsche Fans der WM 2026 in Mexiko. mexiko.diplo.de/resource/blob/2759468/42d05f0e3c8273ef95c281f1dd953eb2/one-pager-als-download-data.pdf
  • Servicio de Administración Tributaria (2025): Quinta Resolución de Modificaciones a las Reglas Generales de Comercio Exterior para 2025, Regla 3.2.3. Diario Oficial de la Federación, 21.10.2025. sat.gob.mx/minisitio/NormatividadRMFyRGCE/documentos2025/rgce/anticipadas/5taRMRGCE_2025_SegundaVersionAnticipada.pdf
  • Servicio de Administración Tributaria (2025): Reglas Generales de Comercio Exterior para 2026, Reglas 3.2.2 und 3.2.3. Diario Oficial de la Federación, 27.12.2025.
  • Procuraduría de la Defensa del Contribuyente (2026): Programa Heroínas y Héroes Paisanos 2026, Anexo 1 Noticia Fiscal 148. imcp.org.mx/wp-content/uploads/2026/07/Anexo-1-PRODECON-Noticia-148.pdf
  • Agencia Nacional de Aduanas de México (2026): Equipaje y franquicia. anam.gob.mx/equipaje-y-franquicia/ (abgerufen am 30.09.2026)
  • Servicio de Administración Tributaria (2026): Importación temporal de vehículos, casas rodantes y embarcaciones. sat.gob.mx/gobmx/Paginas/SAT_06_018.html (abgerufen am 30.09.2026)
  • Cámara de Diputados (2026): Ley Federal de Derechos, Artículo 8, Fassung 2026. diputados.gob.mx/LeyesBiblio/
  • Cámara de Diputados (2018): Ley Federal sobre Monumentos y Zonas Arqueológicos, Artísticos e Históricos, Artículo 53, letzte Reform DOF 16.02.2018. diputados.gob.mx/LeyesBiblio/
  • Instituto Nacional de Estadística y Geografía (2026): Unidad de Medida y Actualización 2026, Comunicado de prensa 1/26. inegi.org.mx/contenidos/saladeprensa/boletines/2026/uma/uma2026.pdf
  • Servicio de Administración Tributaria de Quintana Roo (2026): Visitax, Preguntas frecuentes. visitax.gob.mx/sitio/ (abgerufen am 30.09.2026)
  • SENASICA, über Embajada de México en Austria (2026): Requisitos para importación de mascotas (perros y gatos), Stand 03.03.2026. embamex.sre.gob.mx/austria/images/Stories/CONSULAR/VISAS/2026_2_ANEXO_FAQ_mascotas_ESP.pdf
  • Europäische Union (2013): Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, Anhang II. eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2013/577/oj
  • Excélsior (2025): Aumenta el costo de papeles migratorios. excelsior.com.mx/nacional/aumenta-el-costo-de-papeles-migratorios/1746011
  • Uno TV (2026): Hoteleros alertan por aumento de 35.8% al pago de no residente para turistas. unotv.com/negocios/hoteleros-alertan-aumento-dnr-turistas-2027/
  • Expansión (2025): Sector anuncia impuesto escalonado a cruceristas extranjeros en México. expansion.mx/economia/2025/07/02/sectur-impuesto-escalonado-cruceristas-extranjeros
  • CruiseMapper (2026): Mexico doubles cruise passenger tourism fee as phased DNR increase takes effect. cruisemapper.com/news/16527-mexico-doubles-cruise-passenger-tourism-fee
  • Por Esto (2025): Extranjeros reprochan presunto cobro abusivo en impuestos del Visitax en Cancún. poresto.com/quintana-roo/cancun/2025/12/31/extranjeros-reprochan-presunto-cobro-abusivo-en-impuestos-del-visitax-en-cancun.html
  • Riviera Maya News (2025): Quintana Roo withdraws hotel Visitax collection proposal. rivieramayanews.mx/quintana-roo-withdraws-hotel-visitax-collection-proposal-cuts-25-billion-pesos-from-2026-budget
  • La Opinión (2026): Viajar a México en auto – cuándo necesitas el permiso de Banjercito. laopinion.com/2026/06/21/viajar-a-mexico-en-auto-cuando-necesitas-el-permiso-de-banjercito/
  • Ladevi México (2026): Aeropuerto de Cancún implementa mejoras en control migratorio. mexico.ladevi.info/transporte/aeropuertos/aeropuerto-cancun-implementa-mejoras-control-migratorio-n98592
  • Expansión Política (2026): Gobierno de CDMX lanzará campaña contra vapeadores rumbo al Mundial. politica.expansion.mx/cdmx/2026/01/20/gobierno-de-cdmx-lanzara-campana-contra-vapeadores-rumbo-al-mundial
  • Uno TV (2026): Es oficial – entra en vigor prohibición de vapeadores en México este 16 de enero. unotv.com/nacional/es-oficial-entra-en-vigor-prohibicion-de-vapeadores-en-mexico-este-16-de-enero/
  • Tiempo (2026): Exigirá México certificado vs barrenador para ingreso de perros de EU. tiempo.com.mx/local/exigira-mexico-certificado-vs-gusano-barrenador-para-ingreso-de-perros-de-eu/
  • U.S. Customs and Border Protection (2026): Electronic System for Travel Authorization. esta.cbp.dhs.gov
  • Generalzolldirektion (2026): Reisen – Einreise aus einem Nicht-EU-Staat. zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html

Besuchen Sie Mexiko!

Kategorie: Mexiko

Mexiko – Reiseinformationen

Der Markt von Mérida

Der Markt von Mérida

Rente in Mexiko 2026 - Visum, Steuern, Krankenversicherung

Rente in Mexiko 2026 – Visum, Steuern, Krankenversicherung

Villahermosa - Olmekenköpfe, Kakao und die grüne Seite von Tabasco

Villahermosa – Olmekenköpfe, Kakao und die grüne Seite von Tabasco

Zapote negro - Traditionelle mexikanische Frucht und Heilpflanze

Zapote negro – Traditionelle mexikanische Frucht und Heilpflanze

Neu entdeckte Maya-Ruinen in Mexiko - alle Funde seit 2020

Neu entdeckte Maya-Ruinen in Mexiko – alle Funde seit 2020

Bikepacking Mexiko - Routen, Sicherheit und Ausrüstung im Überblick

Bikepacking Mexiko – Routen, Sicherheit und Ausrüstung im Überblick

Gewitter an der Karibikküste

Gewitter an der Karibikküste

Taxco in Mexiko - die Silberstadt in der Sierra Madre del Sur

Taxco in Mexiko – die Silberstadt in der Sierra Madre del Sur

Vorheriger Beitrag: « Flughafen Cancún – Transfers nach Cancún, Playa del Carmen und Tulum

Footer

Impressum

  • Aktuelle Nachrichten aus Mexiko
  • Alle Beiträge zu Mexiko
  • Archäologische Stätten in Mexiko
  • Bundesstaat – Region von Mexiko
  • Cenoten
  • Cenoten in Mexiko
  • Datenschutzerklärung
  • Estados – Die Bundesstaaten von Mexiko
  • Fotos Mexiko hohe Auflösung
  • Fotos von Mexiko
  • Impressum
  • Inhalt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Karte der Sehenswürdigkeiten in Mexiko
  • Karte von Mexiko
  • Mexiko
  • Mexiko – Alle Beiträge
  • Mexiko Rundreise
  • Orte und Städte mit ihren Sehenswürdigkeiten in Mexiko
  • Panoramafotos aus Mexiko
  • Regionen und Bundesstaaten von Mexiko – der vollständige Überblick
  • Reiseinformationen zu Mexiko
  • Riviera Maya – Karibikstrände und Maya-Kultur
  • Sehenswürdigkeiten Karte
  • Sehenswürdigkeiten und Ausflüge Rund um Tulum – Karte
  • Yucatán

Orte

  • Oxkintok (0)
  • Sisal (1)
  • Sayil (1)
  • Tipikal (1)
  • Mina de Oro (1)
  • Kopomá (1)
  • Sian Ka’an (1)
  • Kabah (1)
  • Ticul (1)
  • Maxcanú (1)
  • Kimbilá (1)
  • La Reforma (1)
  • Tihosuco (1)
  • Acanceh (1)
  • Tekit (1)
  • Hacienda San Pedro Ochil (1)
  • Dzityá (1)
  • Xlapak (1)
  • Janitzio (1)
  • Santa Clara (1)
  • Colima (1)
  • Barra de Navidad (1)
  • Tula (1)
  • Mexiko-Stadt (1)
  • Tepoztlán (1)
  • Monte Albán (1)
  • Guadalajara (1)
  • Coatepec (1)
  • Mexcaltitán (1)
  • El Tigre (1)
  • Muna (1)
  • Telchac Puerto (1)
  • Tehuacán (1)
  • Tuxtla Gutiérrez (1)
  • Bonampak (1)
  • Yaxchilán (1)
  • Xalapa (1)
  • Pátzcuaro (1)
  • Xcanchakán (1)
  • Tizimín (1)
  • Cuidad de México (1)
  • Oaxaca (1)
  • San Cristóbal de las Casas (1)
  • Huasca de Ocampo (1)
  • Izamal (1)
  • Uayma (1)
  • Temozón (1)
  • Kikil (1)
  • Edzná (1)
  • Puerto Escondido (1)
  • Mixquic (1)
  • Taxco (1)
  • Acapulco (1)
  • Puebla (1)
  • Teya (1)
  • Guanajuato (1)
  • Buctzotz (1)
  • Zacatecas (1)
  • Mayapán (1)
  • Champotón (1)
  • Mucuyché (1)
  • Morelia (1)
  • Chelem (1)
  • Aké (1)
  • Teotihuacán (1)
  • San Juan Chancalaíto (1)
  • Umán (1)
  • Cacao (1)
  • Chochola (1)
  • La Venta (1)
  • Kopoma (1)
  • Chicxulub Puerto (2)
  • Chuburná (2)
  • Tenosique (2)
  • Cancun (2)
  • Villahermosa (2)
  • Pomuch (2)
  • Playa del Carmen (2)
  • Labná (2)
  • Nuevo Durango (2)
  • Bécal (2)
  • Campeche (2)
  • Uxmal (2)
  • Abalá (2)
  • Dzilam de Bravo (2)
  • Río Lagartos (2)
  • Homún (2)
  • Tixkokob (3)
  • Celestún (3)
  • Cuzamá (3)
  • Cobá (3)
  • Akumal (3)
  • Maní (4)
  • Yaxcopoil (4)
  • Valladolid (5)
  • Progreso (6)
  • Dzibilchaltún (6)
  • Puerto Morelos (7)
  • Palenque (8)
  • Tulum (16)
  • Mérida (31)

Mexiko

  • Archäologische Stätten
  • Azteken
  • Cenoten
  • Feste & Traditionen
  • Flora & Pflanzenwelt Mexikos
  • Früchte
  • Haciendas
  • Höhlen
  • Karibik
  • Maya
  • Mexiko
  • Museen
  • Olmeken
  • Panoramafotos
  • Regionen
  • Reiseinformationen
  • Riviera Maya
  • Ruinen
  • Strände
  • Tiere
  • Wasserfälle
  • Zapoteken

Beiträge

  • Einreisebestimmungen für Mexiko
  • Flughafen Cancún – Transfers nach Cancún, Playa del Carmen und Tulum
  • ADO Bus in Mexiko – Tickets, Klassen, Gepäck und Buchung
  • Zacatecas – Sehenswürdigkeiten, Geschichte und Natur der Silberstadt
  • UNESCO-Welterbestätten in Mexiko
  • Die 25 schönsten Kolonialstädte Mexikos – historische Altstädte mit Reiseinfos
  • Rente in Mexiko 2026 – Visum, Steuern, Krankenversicherung
  • Xocolatl und Cacao – die Maya-Wurzeln der Schokolade von Theobroma cacao bis heute
  • Yucatán ohne Mietwagen – Rundreise mit Bus und Bahn
  • Was kostet eine Mexiko-Reise? Budget für 2 und 3 Wochen
  • Aristolochia tricaudata – die dreischwänzige Pfeifenblume aus Mexikos Bergwäldern
  • Kaffee aus Mexiko – Anbau, Regionen, Bio-Zertifizierung und Kultur
  • Xalapa – Sehenswürdigkeiten, Nebelwald und Küche in Veracruz
  • Bonampak und Yaxchilán – Maya-Städte im Regenwald am Usumacinta
  • Acanceh in Yucatán – Maya-Pyramide mit Stuckmasken mitten im Ort
  • Hacienda Mucuyché – Cenoten, Geschichte und Küche im Süden von Yucatán
  • Yucatekische Küche – Food-Touren über Märkte in Mérida, Valladolid und Progreso
  • Tulum Ruinen – Geschichte, Bauwerke und Eintritt 2026
  • Puuc-Route in Yucatán – Uxmal, Kabah, Sayil, Xlapak und Labná
  • Tuxtla Gutiérrez – Sehenswürdigkeiten, Küche und Natur in der Hauptstadt von Chiapas
  • Dzilam de Bravo – Reservat, Bootstouren und Besonderheiten an Yucatáns Nordküste
  • Nixtamalisation – wie Kalk aus Mais ein vollwertiges Grundnahrungsmittel macht
  • Progreso in Yucatán – Strände, Hafen, Natur und Ausflüge
  • Mexiko Rundreise – Routen für 2, 3 und 4 Wochen mit Schwerpunkten
  • Chicxulub-Krater – was sich heute am Einschlagsort befindet
  • Carrera de la Tortilla in Tehuacán – der Lauf der Nahua-Frauen von Santa María Coapan
  • Museen in Mexiko-Stadt – Top 10, alle wichtigen Häuser nach Themen und vier Tagestouren
  • Wilde Papageien in Mérida – wo und wann man sie beobachten und fotografieren kann
  • Telchac Puerto – Yucatáns ruhiger Küstenort zwischen Salinen und Mangroven
  • Strände in Mexiko: Beliebte Destinationen, Sargazo-Lage und Geheimtipps 2026

Search

© 2026 Simon Feiertag · Impressum · www.mexiko-mexico.org · Anmelden