Die Unidad de Medida y Actualización (UMA) ist in Mexiko eine staatliche Recheneinheit in Pesos. Sie dient dazu, Beträge in Gesetzen und Vorschriften festzulegen, etwa für Gebühren, Bußgelder, Verwaltungsakte, Abgaben oder bestimmte rechtliche Schwellenwerte. Wichtig: Die UMA ist nicht der Mindestlohn, sondern wurde eingeführt, um solche Zahlungen vom Mindestlohn zu entkoppeln.

Für 2026 beträgt die UMA ab 1. Februar 2026: 117,31 MXN täglich, 3.566,22 MXN monatlich und 42.794,64 MXN jährlich. Gegenüber 2025 entspricht das einer Erhöhung um 3,69 %. Die Aktualisierung erfolgt jährlich auf Grundlage der Veränderung des mexikanischen Verbraucherpreisindex INPC im Dezember des Vorjahres.
Die Berechnung ist gesetzlich festgelegt: Der Tageswert wird aus dem Vorjahreswert und der INPC-Veränderung abgeleitet. Der Monatswert ergibt sich aus dem Tageswert mal 30,4, der Jahreswert aus dem Monatswert mal 12. Für praktische Berechnungen bedeutet das: 10 UMA entsprechen 2026 1.173,10 MXN, 50 UMA entsprechen 5.865,50 MXN, 100 UMA entsprechen 11.731,00 MXN – sofern sich die jeweilige Vorschrift auf den täglichen UMA-Wert bezieht.
Für Reisende, Expats und Unternehmer in Mexiko ist die UMA wichtig, weil viele offizielle Beträge nicht direkt als fester Peso-Betrag, sondern als Vielfaches der UMA angegeben werden. Wer Gebühren, Strafen, Genehmigungen oder Schwellenwerte liest, sollte daher immer prüfen, ob sich die Angabe auf den täglichen, monatlichen oder jährlichen UMA-Wert bezieht.
Quellenliste
INEGI: Unidad de Medida y Actualización (UMA) 2026, Pressemitteilung vom 8. Januar 2026. https://www.inegi.org.mx/contenidos/saladeprensa/boletines/2026/uma/uma2026.pdf
Diario Oficial / INEGI: Veröffentlichung der UMA-Werte 2026 und Berechnungsmethode, gültig ab 1. Februar 2026. https://sc.inegi.org.mx/repositorioNormateca/UMA.pdf







